Pressemitteilung: 003/2026
Naumburg (Saale), den 16.01.2026

Urteil in dem Staatsschutzverfahren 1 St 2/25 gegen Azhar K.

Der 1. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Naumburg hat am 15. Januar 2026 den im Jahre 1990 geborenen irakischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte beantragt, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verurteilen.

Nach den Feststellungen des Senats war der Angeklagte zumindest in der Zeit zwischen Mai 2014 und November 2016 Mitglied des sogenannten Islamischen Staats. Er sei unter verschiedenen Kampfmaßnahmen und in verschiedenen Positionen als Soldat der Luftabwehr, Verwaltungsmitarbeiter und Militärpolizist überwiegend im Osten Syriens und im Westen des Iraks tätig gewesen. Im Juni 2014 habe der Angeklagte den Treueeid auf den Führer des IS abgelegt. Im Folgenden sei er in einem Bataillon eingesetzt gewesen. Er habe für seine Tätigkeit monatliche Zahlungen in unterschiedlicher Höhe erhalten.

Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat zugunsten des Angeklagten insbesondere berücksichtigt, dass er sich freiwillig vor dem Zusammenbruch des IS aus der Mitgliedschaft an dieser Vereinigung zurückgezogen hat. Ferner fiel zugunsten des Angeklagten unter anderem sein junges Alter von etwa 24 Jahren zum Tatzeitpunkt ins Gewicht. Zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt der Senat die Länge des Zeitraums seiner Beteiligung an der terroristischen Vereinigung im Ausland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg können gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Frist von einer Woche ab der Urteilsverkündung einlegen.

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