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Magdeburg, den 19.02.2007

(OVG LSA ) Beschwerde eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein  Parkhaus auf dem Gelände des Universitätsklinikums zurückgewiesen (Az:2 M 348/06).

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/07 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/07 Magdeburg, den 13. Februar 2007 (OVG LSA ) Beschwerde eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für ein  Parkhaus auf dem Gelände des Universitätsklinikums zurückgewiesen (Az:2 M 348/06). Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am 02.02.2007 in einem Eilverfahren entschieden, dass die Beschwerde eines Nachbarn gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Halle keinen Erfolg hat. Am 26.07.2006 erteilte die Stadt Halle die Baugenehmigung für die Errichtung eines Parkhauses auf dem Gelände des Universitätsklinikums. Ein Nachbar, Eigentümer eines unbebauten Grundstücks westlich des Plangebiets legte wegen befürchteter Lärmimmissionen Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Halle blieb erfolglos. Mit Beschluss vom 02.02.2007 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eine dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Nach einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage sei der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache zwar offen, eine Abwägung der betroffenen Interessen falle aber zu Lasten des Nachbarn aus. Dabei sei unter anderem zu berücksichtigen, dass das Grundstück des Nachbarn derzeit unbebaut sei und keine konkreten Bauabsichten beständen. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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