(OVG LSA) Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf einen höheren Familienzuschlag
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/07 Magdeburg, den 13. Dezember 2007 (OVG LSA) Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf einen höheren Familienzuschlag Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom heutigen Tage (1 L 151/06) entschieden, dass die Besoldung von Landesbeamten mit mehr als zwei Kindern in den Jahren 2002 bis 2004 nicht dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation genügt. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12 BBesO im Landesdienst und Vater von vier Kindern auf Zahlung eines höheren Familienzuschlags für sein drittes und viertes Kind statt. Dieser Anspruch ergebe sich ¿ so das Oberverwaltungsgericht ¿ aus Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit der weiterhin anwendbaren Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes (2 BvL 26/01 u. a. -, BverfGE 9, 300). Dieses hatte am 24. November 1998 angeordnet, dass Besoldungsempfänger mit Wirkung vom 1. Januar 2000 für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 v. H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes haben, wenn der Besoldungsgesetzgeber die als verfassungswidrig beanstandete Rechtslage nicht bis zum 31. Dezember 1999 mit der Verfassung in Übereinstimmung gebracht hat. In einem weiteren Verfahren (1 L 137/06) stellte das Oberverwaltungsgericht fest, dass im Jahr 2005 auch Richter der Besoldungsgruppe R 2 BBesO mit mehr als zwei Kindern nicht amtsangemessen alimentiert worden sind. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 ¿ 206 39104 Magdeburg Tel.: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Straße 67 a 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7066 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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