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Magdeburg, den 05.11.2010

(OVG LSA) Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu genehmigen

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/10 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/10 Magdeburg, den 5. November 2010 (OVG LSA) Zusammenschluss der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale ist vorläufig zu genehmigen Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit zwei Beschlüssen vom 4. November 2010 entschieden, dass der von der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale geschlossene Gebietsänderungsvertrag, welcher die Eingemeindung der Gemeinde Allrode zur Stadt Thale vorsieht, durch den Landlkreis Harz vorläufig zu genehmigen ist. Das Oberverwaltungsgericht hat damit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg in vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt habe, dass der Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegen stehen. Die zwischen der Gemeinde Allrode und der Stadt Thale vereinbarte Gebietsänderung verstoße nicht gegen die gesetzlichen Ziele der Gemeindegebietsreform (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts: 4 M 216/10 und 4 M 217/10). Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber beabsichtigt, in der Sitzung des Landtages am 11./12. November 2010 - abweichend von der Gebietsvereinbarung - die Gemeinde Allrode der Stadt Oberharz am Brocken zuzuordnen. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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