(OVG LSA) Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der Untersagung von Nebentätigkeiten des Prof. Dr. Duncker erfolglos
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/10 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 015/10 Magdeburg, den 26. November 2010 (OVG LSA) Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der Untersagung von Nebentätigkeiten des Prof. Dr. Duncker erfolglos Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 17. November 2010 eine Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 27. September 2010 zurückgewiesen, mit dem in einem Eilverfahren ein von der Universität an Prof. Dr. Duncker gerichtetes Verbot der Ausübung von Nebentätigkeiten vorläufig ausgesetzt wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass zwar entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die bislang von Prof. Dr. Duncker ausgeübte Tätigkeit im Augen-Laserzentrum Halle GmbH (ALH-GmbH) unter dem Aspekt des Konkurrenzschutzes der Medizinischen Fakultät bzw. des Universitätsklinikums generell einen Grund für ein Nebentätigkeitsverbot darstellen kann. Das Oberverwaltungsgericht hat sich jedoch im Ergebnis der Auffassung des Verwaltungsgerichts angeschlossen, dass die konkret gegen Prof. Dr. Duncker ausgesprochene Verbotsverfügung unverhältnismäßig und daher rechtswidrig ist, da sie auch solche Tätigkeiten betrifft, die keinen Bezug zu seiner Amtsführung aufweisen (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts 1 M 142/10). Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar. Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wird auf die vom Verwaltungsgericht Halle am 28. September 2010 veröffentlichte Pressemitteilung verwiesen. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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