(OVG LSA) Neuwahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Ein Wahlausschuss, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag gewählte Vertrauensleute angehören, hat am 27. November 2013 aus Vorschlägen der Landkreise und kreisfreien Städte vierzig ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gewählt. Die fünfjährige Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2014. Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es entscheidet in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden u. a. als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte. Die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehenden Entscheidungen werden durch einen Vorsitzenden, zwei weitere hauptamtliche Richter und zwei ehrenamtliche Richter getroffen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.
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