(OVG LSA) Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt legt Jahresbericht 2017 vor
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht. Der Bericht enthält neben einem Überblick über die aktuelle Geschäftslage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt eine Zusammenstellung wichtiger Entscheidungen, die im Jahr 2017 von öffentlichem Interesse gewesen sind, sowie eine Vorschau auf Verfahren, die im Jahr 2018 entschieden werden sollen. Das zurückliegende Jahr 2017 war vor allem bei den Verwaltungsgerichten in Halle und Magdeburg ganz besonders geprägt durch den gravierenden Anstieg von Verfahren aus dem asylrechtlichen Bereich. Im Jahr 2017 ist die Anzahl der bei den Verwaltungsgerichten neu eingegangenen Asylverfahren gegenüber dem bis dahin bereits eingangsstärksten Jahr 2016 nochmals deutlich um ca. 1.000 Verfahren auf 5.924 Verfahren angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um mehr als 22 Prozent. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2017 bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg 10.161 Verfahren neu eingegangen. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 (9.550 Eingänge) um mehr als sechs Prozent. Während die Bestände in den allgemeinen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr abgebaut werden konnten (von 4.352 auf 3.615 Verfahren), ist die Entwicklung der Bestände zugleich geprägt durch die signifikant hohe Zahl offener Asylverfahren, vor allem der Hauptsacheverfahren (fast 4.000 Verfahren zum Ende des Jahres 2017), auch wenn die Zahl der Erledigung von Asylverfahren erneut angestiegen ist. Angesichts der erheblichen Belastung der Verwaltungsgerichte ist es umso erfreulicher, dass sich die durchschnittliche Verfahrensdauer in Asylverfahren leicht verringert hat bzw. gehalten wurde. Die Verfahrenslaufzeiten in den allgemeinen Verfahren sind indes gestiegen, in allgemeinen Klageverfahren sogar nicht unerheblich, wenngleich sie sich weiterhin im Bundesdurchschnitt bewegen. Es steht zu erwarten, dass die jüngst erfolgte Verbesserung der Personalausstattung zu einer Beschleunigung der Verfahren im Interesse der Rechtsuchenden führen wird Bei dem Oberverwaltungsgericht ist die Zahl der Eingänge im Vergleich zum Jahr 2016 (869 Eingänge) um ca. 5 Prozent angewachsen (915 Verfahren). Während allerdings in allgemeinen Verfahren ein Rückgang um 98 Verfahren (ca. 12 %) festzustellen ist, ist im Bereich der Asylverfahren ein deutlicher Anstieg um 144 Verfahren (ca. 31 %) zu verzeichnen. Angesichts der vorhandenen hohen Bestände an Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten und deren personeller Verstärkung ist im Jahr 2018 eine weitere Zunahme an Asylhauptsacheverfahren beim Oberverwaltungsgericht zu erwarten. Das Oberverwaltungsgericht nutzte die leicht gesunkenen Eingangszahlen in allgemeinen Hauptsacheverfahren, um die Bestände weiter zu reduzieren. Dabei sanken aufgrund der insgesamt verbesserten Altersstruktur der Verfahren zudem die Verfahrenslaufzeiten zum Teil deutlich. Der vollständige Geschäftsbericht für das Jahr 2017 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.
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