Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt legt Jahresbericht 2018 vor
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Der Bericht enthält neben einem Überblick über die aktuelle Geschäftslage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt eine Zusammenstellung wichtiger Entscheidungen, die im Jahr 2018 von öffentlichem Interesse gewesen sind, sowie eine Vorschau auf Verfahren, die im Jahr 2019 entschieden werden sollen. Das zurückliegende Jahr 2018 war für die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt erneut herausfordernd und anspruchsvoll. Im Mittelpunkt standen wiederholt die Bewältigung der zahlreichen neu eingegangenen Verfahren sowie der Abbau der bereits anhängigen Altverfahren, insbesondere der seit dem Jahr 2015 aufgelaufenen Asylverfahren. Die vor allem in den letzten beiden Geschäftsjahren festgestellten deutlichen Verfahrenseingänge bei den Verwaltungsgerichten, insbesondere im Asylrecht, sind zwar im Jahr 2018 rückläufig gewesen: Gingen im Jahr 2017 noch 10.161 Verfahren, davon 5.924 Asylverfahren (ca. 58%), bei den Verwaltungsgerichten ein, wurden im Jahr 2018 insgesamt 6.336 Verfahren, davon 2.910 Asyl-Verfahren (ca. 46%), registriert. Dies bedeutet einen Rückgang an Eingängen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um etwa 37%. Allein bei den Asylverfahren ist ein Rückgang von ca. 51% zu verzeichnen. Auch wenn die Eingangszahlen bei den allgemeinen Verfahren - leicht - und im Asylrecht - spürbar - zurückgegangen sind, kann aufgrund der nach wie vor hohen Bestände bei den Verwaltungsgerichten (insgesamt 6.075 Verfahren, davon 3.012 offene Asylverfahren) als Folge der erheblichen Asyl-Eingangszahlen vor allem in den Jahren 2016 und 2017 und einer zu keiner Zeit auskömmlichen Personalausstattung von einer Entlastung der Verwaltungsgerichte keinesfalls die Rede sein. Es sei daher, so der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf eine auskömmliche Ausstattung der beiden Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt mit Richterinnen und Richtern sowie mit dem erforderlichen nicht-richterlichen Personal zu legen. Mit Unterstützung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt sei insoweit ein wichtiger und wesentlicher Sprung nach vorn gelungen. Diesen Weg gelte es nunmehr aber konsequent wie nachhaltig voranzuschreiten. Der vollständige Geschäftsbericht für das Jahr 2018 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.
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