Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt über Rechtmäßigkeit der Kreisumlage
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 4. Senat - verhandelt am Dienstag, den 17. März 2020, die Verfahren der Stadt Hecklingen gegen den Salzlandkreis (Az. 4 L 184/18) sowie der Gemeinde Barleben gegen den Landkreis Börde (Az. 4 L 14/19). Streitgegenständlich sind dabei die jeweiligen Kreisumlagebescheide der Beklagten aus den Haushaltsjahren 2017. Das Verwaltungsgericht hatte den Klagen mit der Begründung stattgegeben, die beklagten Landkreise hätten die ihnen bei der Kreisumlagenfestsetzung zukommenden Verfahrenspflichten zur Ermittlung der finanziellen Belange und Beteiligung der Umlageschuldner einerseits und die Pflicht zur Abwägung der kollidierenden finanziellen Belange andererseits nicht hinreichend beachtet. Hiergegen wehren sich die beklagten Landkreise mit der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung. Die mündlichen Verhandlungen finden in öffentlicher Sitzung jeweils in Saal 22 des Justizzentrums Magdeburg, Breiter Weg 203-206, in 39104 Magdeburg um 10:00 Uhr (Az. 4 L 184/18) sowie um 11.30 Uhr (Az. 4 L 14/19) statt.
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