Pressemitteilung: 03/2023
Magdeburg, den 16.02.2023

Neuwahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht Landes Sachsen-Anhalt endet am 31. Dezember 2023. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat sich an die Landkreise und kreisfreien Städte gewandt, damit die Vorbereitungen für die Neuwahlen der ehrenamtlichen Richter rechtzeitig in die Wege geleitet werden können. Die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht werden auf Vorschlag der Landkreise und kreisfreien Städte für die Dauer von fünf Jahren von einem Ausschuss gewählt, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag zu wählende Vertrauensleute angehören.

Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es entscheidet in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Urteile der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich zum Beispiel in bestimmten technischen oder baulichen Großvorhaben wie etwa den Bau oder Betrieb von Verkehrsflughäfen oder Müllverbrennungsanlagen. Die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehenden Entscheidungen werden durch einen Vorsitzenden Richter, zwei weitere hauptamtliche Richter und zwei ehrenamtliche Richter getroffen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Land Sachsen-Anhalt wohnen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter interessieren, werden gebeten, sich wegen der Aufnahme in die Vorschlaglisten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu melden, in denen sie ihren Wohnsitz haben. 

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