Pressemitteilung: 3/2025
Magdeburg, den 03.04.2025

Jahresbericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt 2024 veröffentlicht

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Der Bericht vermittelt mit anschaulichen Tabellen und Diagrammen einen Überblick über die Geschäftsentwicklung der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichts in den zurückliegenden Jahren bis zum 31. Dezember 2024.

Bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg sind im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr allgemeine Klageverfahren eingegangen, was erstmals wieder einen Anstieg des Bestandes anhängiger Verfahren zum Jahresende zur Folge hatte. Dieser beträgt inzwischen wieder mehr als 4.000 Verfahren. Nachdem er zum Ende des Jahres 2023 bereits auf 3.773 Verfahren abgesenkt werden konnte, beläuft sich der nunmehr gestiegene Umfang rückständiger Verfahren auf ein Maß, wie es hier zuletzt im Jahr 2022 zu konstatieren war. Auch die Anzahl eingehender Asylverfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht, wobei insoweit der Verfahrensbestand jedoch aufgrund verstärkter Abarbeitung dieser Verfahren durch die Verwaltungsgerichte gehalten werden konnte. Die Verfahrenslaufzeiten konnten im Jahr 2024 gleichwohl erfreulicherweise erneut gesenkt werden. In den allgemeinen erstinstanzlichen Klageverfahren liegen sie nun bei durchschnittlich 13,8 Monaten (2023: 15,3 Monate), was allerdings noch nicht zufriedenstellend ist. Hingegen konnte die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit bei den erstinstanzlichen Asylklageverfahren von bereits zügigen 9,9 Monate in 2023 auf 8,3 Monate in 2024 abgesenkt werden, womit die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg bundesweit weiterhin zu den schnellsten Verwaltungsgerichten gehören.

Das Oberverwaltungsgericht konnte seinen Verfahrensbestand von 122 allgemeinen Verfahren zu Beginn des Jahres 2024 auf 93 allgemeine Verfahren reduzieren, womit es bundesweit zu den Oberverwaltungsgerichten mit den geringsten Beständen gehört. Auch die Verfahrenslaufzeiten erstinstanzlicher Hauptsacheverfahren (Normenkontrollverfahren, Planfeststellungsverfahren) konnten ganz erheblich verkürzt, nämlich nahezu halbiert werden (2023: 22,1 Monate; 2024: 12,3 Monate). Diese und viele weitere Daten können dem Statistik-Teil des Jahresberichtes entnommen werden.

In seinem persönlichen Vorwort hob der Präsident des Oberverwaltungsgerichts darüber hinaus hervor, dass das Jahr 2024 auch durch die Digitalisierung geprägt gewesen sei, hier vor allem durch die Einführung der elektronischen Gerichtsakte. Dieser besonderen - nicht nur zeitlich erheblichen - Herausforderung hätten sich Kolleginnen und Kollegen aller Dienste des Verwaltungsgerichtes Magdeburg mit Verve und nimmermüdem Einsatz gewidmet. Die derzeit laufenden Schulungen und der sodann startende Probebetrieb gäben Anlass zu der Hoffnung, dass im laufenden Jahr die elektronische Gerichtsakte einschließlich aller erforderlichen Nebenprodukte funktionsfähig und anwenderfreundlich bei beiden Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Echtbetrieb aufgenommen werden könne.  

Eine weitere Herausforderung bleibe die Aufrechterhaltung auch der personellen Funktionsfähigkeit der beiden Verwaltungsgerichte in Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichtes. Der bekanntermaßen anstehende Generationswechsel habe die sachsen-anhaltische Verwaltungsgerichtsbarkeit erreicht. Angesichts gestiegener Eingänge wie Bestände bedürfe es in diesem Jahr indes nicht mehr nur der Ernennung der für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits eingestellten Proberichterinnen und Proberichter zu Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit. Vielmehr bedürfe es zudem der Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen für den richterlichen und auch für den nicht-richterlichen Dienst sowie der Ausschreibung der weiter frei werdenden Stellen Vorsitzender Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten, um die bisherige gute Arbeitsstruktur abzusichern. 

Der vollständige Jahresbericht für das Jahr 2024 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts https://www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.

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