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Magdeburg, den 02.06.2005

MD- Mann tauscht mit Ehefrau Zelle in U-Haft

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 339/05 Magdeburg, den 3. Juni 2005 MD- Mann tauscht mit Ehefrau Zelle in U-Haft Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde am gestrigen Donnerstag, dem 02. Juni 2005 ein 44-jähriger Magdeburger in Untersuchungshaft genommen. Dem Mann wird vorgeworfen, wiederholt als Geschäftsführer einer sogenannten Auftragsvermittlungsfirma gewerbsmäßige Betrügereien begangen zu haben. Die Firma inserierte bundesweit lukrative Arbeitsangebote in der Regionalpresse. Dabei wurde der Anschein erweckt, dass Arbeitsangebote bestanden, welche aber tatsächlich nicht existierten. Interessierte Bewerber meldeten sich unter der in den Anzeigen angegebenen Handy-Nummer. Von dort aus wurden sie, mitunter auf höhere Telefonkosten hingewiesen und mussten eine neue Rufnummer anwählen. Hier wurden die Kunden in ein längeres Telefonat verwickelt, z.B. in dem sie einen Text von einer DIN A4 Seite diktiert bekamen (Auftrag für eine Auftragsvermittlung). Die eingegangenen Bewerbungsschreiben wurden lediglich auf einer Internetseite veröffentlicht, um so potentielle Auftraggeber auf die Arbeitssuchenden aufmerksam zu machen. Tatsächlich verfügte die Firma zu keiner Zeit über freie vermittelbare Stellen. Das Ziel bestand einzig und allein in der Abschöpfung des Gewinns aus den Abrechnungen der kostenpflichtigen Telefonnummern. Von den 1,86 Euro pro Minute, die die Provider an den Gespräche verdienten, erhielt die Auftragsvermittlungsfirma 1,33 Euro pro Minute. Aufgrund zahlreicher Anzeigenerstattungen hatte die Kripo im November 2004 eine Ermittlungsgruppe gebildet, die in den folgenden Monaten mehrfach die Geschäftsräume durchsuchten und dabei umfangreiches Beweismaterial sicherstellen konnten. Für den Zeitraum seiner Betrügereien vom September 2004 bis Mai 2005 ermittelte die Kripo 700 Geschädigte. Bereits im Vorfeld hatte die 35- jährige Ehefrau des Tatverdächtigen unter einem anderen Firmennamen mit der gleichen Betrugsmasche 450 Personen geschädigt. Die Frau wurde daher im Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft genommen (siehe Meldung 050105-013-MD-). Auf Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg wurde der Haftbefehl gegen sie am 01. Juni 2005 außer Vollzug gesetzt. Die Frau erhielt u.a. die Auflage die Firmenräume nicht zu betreten. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Nachdem sich die 35- jährige jetzt wieder auf freiem Fuß befindet, befindet sich nunmehr ihr Mann hinter "Gittern". Somit muss das unbelehrbare Pärchen auch weiterhin auf ein normales Eheleben verzichten. (kü.) Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

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