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Magdeburg, den 30.06.2010

Polizei warnt vor Skimming- Angriffen

Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Magdeburg, den 1. Juli 2010 Polizei warnt vor Skimming- Angriffen Wie im gesamten Bundesgebiet sind auch die Bürger, die im Einzugsbereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord wohnen, im Jahr 2010 von Skimming- Angriffen nicht verschont geblieben. Immer wieder wurden durch Mitarbeiter der Banken, durch aufmerksame Kunden oder auf andere Weise die Manipulierung von Geldautomaten festgestellt. Meist blieben die professionell veränderten Geldautomaten oder versteckt angebrachten Minikameras aber bis zum Schadenseintritt unbemerkt. Erst bei Überprüfung der Kontoauszüge oder bei Überschreiten des Dispositionskreditrahmens bemerkten die Kunden den finanziellen Schaden und zeigten dies der Polizei an. Dadurch wurden im laufenden Jahr, im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Nord 96 Fälle des Ausspähens bzw. des Abfangens von Daten angezeigt. Nach mehreren Delikten im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Börde, gelang es der Polizei vor kurzem, vier rumänische Täter in Haldensleben festzunehmen. Diese wurden dem Haftrichter vorgeführt, welcher dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte und die Untersuchungshaft anordnete. Die Polizei weist im Zusammenhang mit den aktuellen Fällen im Folgenden auf die Vorgehensweise der Täter hin und gibt im Anschluss Tipps sich wirkungsvoll gegen diese zur Wehr zu setzen.   Was bedeutet Skimming und wie ist die Vorgehensweise der Täter? Skimming ist ein englischer Begriff für das Ausspähen von Kredit- und EC-Kartendaten. Dabei gibt es verschiedene bekannte Vorgehensweisen der Täter. Ein typisches Angriffsmuster ist das gleichzeitige Ausspähen des Magnetstreifeninhalts der Kredit- und EC- Karte zusammen mit der PIN an einem Geldautomaten. Diese Daten werden erlangt, indem der Karteneinschiebeschacht zunächst manipuliert wird. Eine Variante ist es, auf den Einschiebeschacht direkt am Geldautomaten ein Lesegerät in Form eines Kunststoffrahmens aufzubringen. Die Karte wird nun durch das zusätzliche Lesegerät in den Automaten gezogen. Dabei wird der Inhalt der Karte ausgelesen. Dann werden die erlangten Informationen auf einen Kartenrohling  aufgebracht. Alternativ werden auch an den Türöffnern der Bankfilialen zusätzliche Lesegeräte aufgebracht und gleichermaßen verfahren. Um Geld mit der Karte abheben zu können, ist aber noch zwingend die Erlangung der PIN erforderlich. Dazu werden zum Beispiel am oder über dem Geldautomaten kleine Funk- Kameras installiert oder die Kunden bei der PIN Eingabe beobachtet. Mit den ausgespähten Daten fertigen die Täter eine Kopie der EC- Karte, mit der sie dann im Ausland Bargeld abheben. Da die Originalkarte im Besitz des rechtmäßigen Eigentümers verbleibt, bemerkt dieser den Angriff auf sein Konto erst viel später. Wie kann ich mich gegen das Ausspähen von Daten schützen? Die technischen Manipulationen sind auch für aufmerksame Kunden nur schwer zu erkennen. Die professionell arbeitenden Täter kopieren die Technik der Geldausgabeautomaten oder Türöffner täuschend echt. Das Risiko, Opfer eines Skimming- Angriffs zu werden, kann jedoch deutlich verringert werden, wenn diese Hinweise durch die Bankkunden berücksichtigt werden: § Geben Sie Ihre PIN niemals an einem Kartenleser zur Türöffnung im Eingangsbereich zu den Geldausgabeautomaten ein. Kein Geldinstitut verlangt für den Zugang zu diesen Räumen die Eingabe der PIN. Informieren Sie in einem solchen Fall direkt Ihr Geldinstitut oder die Polizei. § Nutzen Sie, sofern Sie über mehrere Kontokarten verfügen, stets unterschiedliche Karten für die Türöffnung und den Geldausgabeautomaten. Trotz Manipulation eines Türöffners können die Täter dann Ihre PIN nicht für Geldabhebungen nutzen. § Sorgen Sie für einen angemessenen Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden, damit Ihnen bei der Bargeldabhebung niemand über die Schulter sieht. § Verdecken Sie die Sicht auf die Tastatur immer mit der freien Hand oder einem Gegenstand. Dies erschwert ein Ausspähen der PIN durch einen Täter oder eine verdeckt angebrachte Videokamera. § Geben Sie niemals an einem Geldautomaten mehrfach die PIN ein, wenn Sie von einer Ihnen unbekannten Person dazu aufgefordert werden. § Nutzen Sie keine Geldausgabeautomaten, an denen Ihnen etwas ungewöhnlich erscheint. Achten Sie insbesondere auf Veränderungen des Karteneinzugsschachts und der Tastatur. Informieren Sie in diesem Fall sofort Ihr Geldinstitut oder die Polizei. § Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen und wenden Sie sich bei Auffälligkeiten sofort an Ihr Geldinstitut. § Überlassen Sie die Karte niemals Dritten und bewahren Sie die PIN stets getrennt von der Karte auf.  Was muss ich tun wenn ich einen Schaden durch einen Skimming- Angriff feststelle? Bei Verlust oder Diebstahl der Karte sowie bei dem Verdacht einer erfolgreichen Ausspähung Ihrer Kartendaten, rufen Sie bitte umgehend die Sperrzentrale Ihres Geldinstituts oder den bundesweiten Sperrnotruf unter 116 116 an. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Kripoberatungsstelle im Polizeirevier Ihres Landkreises oder im Internet unter: www.kartensicherheit.de www.polizei-beratung.de Quelle:  www.lka.nrw.de (gk) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

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