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Magdeburg, den 20.02.2014

41-jähriger Ausbrecher aus dem Maßregelvollzug nach 6 monatiger Flucht festgenommen

Am gestrigen 19.02.2014 konnte der im August 2013 aus dem Maßregelvollzug Bernburg entflohene Peter Iltschenko durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) in Iserlohn (NRW) festgenommen werden. Der Festnahme waren umfangreiche Ermittlungen der Zielfahndung des LKA Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit Polizeidienststellen aus Nordrhein-Westfalen vorausgegangen. Iltschenko wurde im Jahr 2010 durch das Landgericht Dortmund zu acht Jahren Haft wegen räuberischer Erpressung verurteilt.Ihm war am 12.08.1013 die Flucht aus dem Bernburger Maßregelvollzug gelungen. (Pe) Öffentlichkeitsfahndung nach Entweichung aus dem Maßregelvollzug Bernburg- Patient nutzt begleiteten Parkausgang zum Entweichen Die Fahndungsmaßnahmen werden derzeit durch die Polizei umfänglich durchgeführt. Diese führten jedoch bisher nicht zur Feststellung des Aufenthaltsortes des Entwichenen. Überprüft wurden alle bekannten Kontaktadressen in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern. Durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wurde neben der Öffentlichkeitsfahndung auch Haftbefehl erlassen. Dem Patient des Maßregelvollzuges war gestattet worden, gemeinsam mit einer Pflegekraft, einen Parkausgang auf dem Gelände durchzuführen. Bei diesem Parkausgang entzog er sich am 12.08.2013 der Obhut der Pflegekraft, indem er gegen 15:55 Uhr über eine Mauer in unbekannte Richtung verschwand. Es handelt sich bei dem Entwichenen um ILTSCHENKO, Peter, geb: 26.07.1972 Jerschowka / Kasachstan, letzter Wohnort: Iserlohn Personenbeschreibung: Größe: 168 cm groß, Gewicht: 69 kg, kurz geschorenes dunkelblondes Haar Bekleidung: dunkelblaues Nadelstreifenhemd, dunkelblaue Jeanshose, schwarze Schuhe Der Iltschenko wurde durch das Landgericht Dortmund wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt und aufgrund seines Krankheitsbildes in den Maßregelvollzug eingewiesen. Er muss als gefährlich eingestuft werden. (tb)   ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?  

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