Öffentlichkeitsfahndung (PM-Nr. 020/PI-MD) nach Raubüberfall auf eine Tankstelle am Autobahnrasthof Marienborn
Die Polizei sucht nach drei Männern, welche für einen Raubüberfall auf eine Tankstelle am Autobahnrasthof Marienborn verantwortlich sind. Die beigefügten Bilder wurden am 14. Februar diesen Jahres von einer Überwachungskamera in der Tankstelle aufgenommen. Wer kennt die hier abgebildeten Personen, kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der Täter geben? Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle, vorrangig auch unter der folgenden Telefonnummer 0391-546-5196, auf. (se) Anlage: 6 Bilder aus der Videoüberwachungskamera Raubüberfall auf eine Tankstelle am Autobahnrasthof Marienborn Am Donnerstagmorgen, etwa 5 Uhr, betraten drei unbekannte Täter die Tankstelle des Rasthofes Marienborn, begaben sich in den Kassenbereich und versuchten dort die Kassen aufzubrechen. Als die Angestellte (58) hinzukam, wurde sie mit einem Messer am rechten Unterarm verletzt. Einer der Täter drohte ihr daraufhin durch das Zeigen einer Pistole und forderte die Herausgabe des Bargeldes. Während die Täter noch weitere Behältnisse durchsuchten, erschien ein Kunde im Verkaufsraum und die Täter flüchteten aus dem Objekt. Der Kunde informierte die Polizei und den Rettungsdienst. Die Angestellte wurde zur ambulanten Behandlung der leichten Schnittverletzung ins Klinikum Helmstedt verbracht und dort zwischenzeitlich wieder entlassen. Die Täter hatten laut ersten Erkenntnissen einen südländischen Teint und sprachen kein Deutsch. Sie waren zwischen 170 und 180 cm groß und schwarz bekleidet. Alle drei Täter trugen schwarze Wollmützen, zwei von ihnen einen dunklen Kurzmantel. Eine detailliertere Beschreibung ist derzeit nicht möglich. Rechtlicher Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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