Hinweis zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Aus aktuellem Anlass weist die Polizeiinspektion Magdeburg ausdrücklich darauf hin, dass auf Grundlage des § 3 (2) Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV, touristische Reisen nach Sachsen-Anhalt nicht gestattet sind. Die Polizei kontrolliert gemeinsam mit den Gefahrenabwehrbehörden in touristischen Gebieten und wird bei entsprechenden Feststellungen Platzverweise erteilen und gegebenenfalls eine strafrechtliche Verfolgung einleiten. Die Medien werden gebeten, insbesondere auch in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die bestehende Verbotslage zu kommunizieren. (se)
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