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Magdeburg, den 02.04.2020

Erneuter Hinweis zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Aus aktuellem Anlass weist die Polizeiinspektion Magdeburg ausdrücklich darauf hin, dass auf Grundlage des § 3 (2) Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ? 3. SARS-CoV-2-EindV), touristische Reisen nach Sachsen-Anhalt nicht gestattet sind. Die Polizei kontrolliert gemeinsam mit den Gefahrenabwehrbehörden in touristischen Gebieten und wird bei entsprechenden Feststellungen Platzverweise erteilen und gegebenenfalls eine strafrechtliche Verfolgung einleiten. Die Medien werden gebeten, insbesondere auch in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen die bestehende Verbotslage zu kommunizieren. Die Grundlage für die Verordnung ist das Infektionsschutzgesetz. Die Beantwortung der häufigsten Fragen finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten-zum-corona-virus/  (se)

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