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Dessau-Roßlau, den 06.11.2014

Mutmaßliche Täter wegen Verdachts der räuberischen Erpressung in Haft

Nach erfolgreichen Ermittlungen der Kriminalpolizei des Polizeireviers Jerichower Land, gelang es am gestrigen Morgen (04.11.2014) Polizeikräften der Polizeireviere Jerichower Land und Anhalt-Bitterfeld in einer Wohnung in Zerbst (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) zwei dringend tatverdächtige 20- und 21-jährige junge Männer festzunehmen. Der 20-jährige Täter ist in der Stadt Zerbst und der 21-jährige Täter ist in einem Ortsteil der Stadt Dessau-Roßlau wohnhaft. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, für drei räuberische Erpressungen in der Stadt Zerbst und eine weitere Tat in Loburg (Landkreis Jerichower Land) verantwortlich zu sein. Die 20- und 21-jährigen bereits hinlänglich der Polizei bekannten Täter haben sich in ihren Vernehmungen zu den Vorwürfen eingelassen. So sollen die beiden Beschuldigten am 24.07.2014 eine Tankstelle in Zerbst überfallen und unter Vorhalt eines pistolenähnlichen Gegenstandes einige hundert Euro Bargeld erbeutet haben. Wenige Wochen später, so wird ihnen weiter zur Last gelegt, erbeuteten sie am 16.09.2014 in Zerbst in einem Modegeschäft ca. 2000 Euro. Während der Tat wurde die Angestellte mit einem  Messer bedroht. Beide Täter stehen weiterhin im Verdacht, am 06.10.2014 in Zerbst und am 23.10.2014 in Loburg unter Vorhalt eines Messers Bargeld von den Angestellten aus zwei Lebensmitteldiscountern erpresst zu haben. Dabei erbeuteten die Täter mindestens 3000 Euro. Im Verlaufe des gestrigen Tages wurden die Wohnungen der beiden Beschuldigten in Zerbst und in einem Ortsteil von Dessau-Roßlau auf Grund eines vorliegenden richterlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsucht. Die Durchsuchung wurde mit Beamten der Polizeireviere Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld und des Polizeireviers Jerichower Land durchgeführt. Während der Durchsuchung konnten u.a. zu einzelnen Taten verwendete Messer und weitere Beweismittel aufgefunden und sichergestellt werden.   Als Motiv für ihre Taten gaben beide Beschuldigte in ihren Vernehmungen an, das Bargeld zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verwendet  zu haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau stellte gegen beide Beschuldigte am 04.11.2014 Haftantrag. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dessau-Roßlau folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ in den gestrigen späten Nachmittagsstunden Haftbefehl gegen beide Beschuldigte wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung. Die Festgenommenen wurden im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Gegenwärtig wird geprüft, ob die Beschuldigten für weitere ähnlich gelagerte Delikte auch in angrenzenden Landkreisen als Täter in Betracht kommen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.     Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   Wendland PressesprecherinPolizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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