Polizeimeldung: 208/2024
Halle (Saale), den 14.09.2024

Polizeimeldungen der PI Halle (Saale)

Kriminalitätslage- und Verkehrslage

Polizeimeldungen aus Halle (Saale) und den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis und Mansfeld-Südharz:

Polizeirevier Burgenlandkreis

21-Jähriger in Laucha an der Unstrut mit abgemeldetem Fahrzeug und falschen Kennzeichen gestoppt

Am Freitag, gegen 14.35 Uhr, wurde ein 21-jähriger Mann in Laucha an der Unstrut am Thomaeplatz von der Polizei angehalten. Der Mann führte einen Pkw, an dessen vorderem amtlichen Kennzeichen keine Stempelplakette angebracht war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt war und die angebrachten Kennzeichen nicht zu diesem Wagen gehörten.

Die amtlichen Kennzeichen wurden durch die Beamten sichergestellt, und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 21-Jährigen wird wegen Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoßes gegen die Abgabenordnung ermittelt.

Körperverletzung in der Friedrich-Nietzsche-Straße: 29-Jähriger leicht verletzt

Am Freitagnachmittag wurde der Polizei ein Vorfall, der sich gegen 15.45 Uhr in der Friedrich-Nietzsche-Straße in Naumburg ereignete, gemeldet. Ein 29-jähriger Mann war dort gemeinsam mit einem 28-jährigen Begleiter zu Fuß unterwegs, als sie plötzlich von einem 35-jährigen Mann in einen Streit verwickelt wurden. Nach ersten Erkenntnissen griff der 35-Jährige den 29-Jährigen in der Folge an. Das Opfer erlitt hierbei leichte Verletzungen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung aufgenommen.

Vorfall mit Softairwaffe am Naumburger Markt - Ermittlungen laufen  

Am Freitagabend ereignete sich gegen 21.05 Uhr ein Vorfall auf dem Markt in Naumburg, bei dem zwei jugendliche Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen durch zwei Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren wurden. Die Jungen setzten dabei eine Softairwaffe ein, die eine Nachbildung einer echten Schusswaffe darstellt und bei einer Anwendung Plastikprojektile verschießen würde.

Die Softairwaffe wurde durch die Polizei sichergestellt, und die Jungen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen sie wurde eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt, um sie auf die Schwere ihrer Handlungen und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft den Vorfall unter anderem auf Verstöße gegen das Waffenrecht sowie mögliche weitere Straftatbestände, wie Bedrohung und Nötigung. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand körperlich verletzt.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über den verantwortungsvollen Umgang mit Nachbildungen von Waffen aufzuklären. Solche Waffen können durch ihr realistisches Erscheinungsbild Angst und Schrecken verbreiten und sind in vielen Situationen rechtlich problematisch.

Polizeireviere Halle (Saale)

Hausverbot missachtet: 25-Jähriger mit gestohlener EC-Karte im Supermarkt

Am Freitag, gegen 14 Uhr, betrat ein 25-jähriger Mann trotz bestehenden Hausverbots einen Supermarkt in der Dorotheenstraße. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zudem eine EC-Karte bei sich führte, die nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war. Zu den Umständen des Besitzes der Karte machte der Mann keine Angaben. Der Verdächtige wurde des Ladens verwiesen, und die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Polizei ermittelt nach Bränden und bittet um Hinweise

In der Samstagnacht kam es im Stadtgebiet zu mehreren Fahrzeugbränden. Gegen 2.30 Uhr setzten unbekannte Täter im Bergschenkenweg einen Mazda und einen VW auf bislang noch ungeklärte Weise in Brand. Das Feuer griff rasch auf zwei danebenstehende Fahrzeuge über. Die Feuerwehr war schnell vor Ort und konnte den Brand löschen. Der dadurch entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 40.000 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen eines Branddelikts.

Wenig später, gegen 3.30 Uhr, wurden in der Robert-Koch-Straße erneut, dort drei Pkw, von Unbekannten in Brand gesetzt. Auch hier war die Feuerwehr im Einsatz und konnte die Brände zügig unter Kontrolle bringen. Der Sachschaden wird auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Die Kripo ermittelt auch in diesem Fall. Tatzusammenhänge werden selbstverständlich geprüft. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Zeugen, die in der Nähe der Tatorte verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden dringend gebeten, sich unter 0345 224 2000 beim Polizeirevier Halle (Saale) zu melden. Jeder Hinweis, auch kleinste Beobachtungen, können entscheidend zur Aufklärung der Taten beitragen.

Die Polizei rät:

Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten! Seien Sie wachsam, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, und melden Sie auffällige Personen oder Aktivitäten umgehend der Polizei.

Am Freitagabend, gegen 21.40 Uhr, wurde im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses im Aalweg ein Kinderwagen durch Unbekannte in Brand gesetzt. Der Kinderwagen, der im Treppenhaus abgestellt war und mit Zeitungspapier gefüllt wurde, geriet in Flammen. Zwei Personen erlitten eine Rauchgasvergiftung und mussten zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Kinderwagen wurde vollständig zerstört, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 150 Euro. Darüber hinaus entstanden im Haus Schäden durch Rußablagerungen und geschmolzenen Fußbodenvlies, deren Reparaturkosten auf 800 Euro geschätzt werden.

Eine weitere Untersuchung des Brandortes ist bereits avisiert. Die Feuerwehr war zur Brandbekämpfung vor Ort und sorgte für die Belüftung des Treppenhauses.

Zeugenaufruf:

Zeugen, die Hinweise auf den oder die Täter geben können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Halle (Saale) unter der Telefonnummer 224 2000 zu melden. Jede Information kann zur Aufklärung der Tat beitragen. Die Ermittlungen dauern an, und die Kriminalpolizei arbeitet mit Hochdruck daran, die Täter zu identifizieren.

Polizeirevier Mansfeld-Südharz

Ermittlungen gegen drei Männer nach Vorfall auf dem Eisleber Wiesenmarkt

Am Freitag kam es 23.45 Uhr auf dem Festgelände des Eisleber Wiesenmarktes zu einem Vorfall, bei dem drei Männer im Alter von 35 bis 39 Jahren im Chor ein bekanntes Lied des Künstlers Gigi D'Agostino mit einem entfremdeten und volksverhetzenden Text sangen.

Gegen das Trio wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Die Kriminalpolizei untersucht den Fall nun weiter.

Die Polizei weist darauf hin, dass volksverhetzende Inhalte und Handlungen strafbar sind und verfolgt werden. Die Sicherheit und das friedliche Miteinander auf Veranstaltungen, wie dem Eisleber Wiesenmarkt, stehen an oberster Stelle.

Einbruch in Einfamilienhaus im Seegebiet Mansfelder Land - Polizei ermittelt

Am Freitag kam es in der Zeit zwischen 15.50 Uhr und 16.30 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im Seegebiet Mansfelder Land. Gewaltsam wurde sich Zutritt ins Gebäude verschafft. Anschließend wurden mehrere Zimmer durchsucht. Der genaue Umfang des dabei entstandenen Schadens kann abschließend noch nicht beziffert werden.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet nun die Anwohner sowie Zeugen, die in dem genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der näheren Umgebung in Lüttchendorf beobachtet haben, sich mit Hinweisen bei der Polizei zu melden. Jede Information kann zur Aufklärung des Falls beitragen.

Präventionshinweis: 

Die Polizei empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich über wirksame Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu informieren. Opfer von Einbruchsdiebstählen sowie Interessierte können sich an die polizeiliche Beratungsstelle in Hettstedt, Schützenplatz 1 unter der Telefonnummer: 03476 / 856-313 wenden. Dort erhalten Sie eine sehr umfassende Beratung und Unterstützung rund um den Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen in Wohnungen, Häuser, Betriebe und Fahrzeuge.

Zeugenaufruf: 

Wer Hinweise zu dem Einbruch geben kann, wird gebeten, sich im Polizeirevier Mansfeld-Südharz in der Lutherstadt Eisleben unter der Telefonnummer 03475 670 0 zu melden.

Polizeirevier Saalekreis

Kontrolliert 

Die Entnahme einer Blutprobe wurde bei einem 37-jährigen Autofahrer nötig, der am Freitag gegen 23.05 Uhr auf der Bundesstraße 100 in Fahrtrichtung Hohenthurm angehalten und in der Folge kontrolliert wurde. Wie sich während der Kontrolle herausstellte, war der Fahrer erheblich alkoholisiert. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Vorerst darf er keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen. Wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt nun die Kripo gegen den Merseburger.

Polizisten kontrollierten am Freitag, gegen 23.30 Uhr, einen Opelfahrer in Merseburg, Naumburger Straße. Wie sich während der Kontrolle herausstellte, war der 18-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem konnte ermittelt werden, dass das genutzte Auto keinen erforderlichen Versicherungsschutz aufwies. Die amtlichen Kennzeichen wurden entstempelt. Die Weiterfahrt und auch das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr wurden dem Heranwachsenden strikt untersagt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die Abgabenordnung wird gegen ihn ermittelt.

Am Samstag, gegen 0.25 Uhr, kontrollierte die Polizei auf der Merseburger Straße in Mücheln (Geiseltal) einen 16-jährigen Fahrer eines Elektro-Kleinstfahrzeugs. Anlass für die Kontrolle war ein defektes Vorderlicht. Zudem stellte sich heraus, dass eine zweite Person unerlaubt als Mitfahrer auf dem Fahrzeug unterwegs war. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Jugendlichen.

Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, und es ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche an Erziehungsberechtigte übergeben.

Präventionstipps: Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Vorsorglich weist die Polizei in diesem Zusammenhang auf das strikte Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hin. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren sowie Personen in der Probezeit gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Alkohol am Steuer stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Tipps der Polizei:

Keine Toleranz gegenüber Alkohol: Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, sollte keinen Alkohol konsumieren - erst recht nicht als Fahranfänger oder unter 21 Jahren.

Sicherheitsbewusstsein stärken: Technische Mängel, wie das defekte Vorderlicht in diesem Fall, gefährden ebenfalls die Verkehrssicherheit. Kontrollieren Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit Ihres Fahrzeugs.

Sicherheitsvorschriften beachten: Elektro-Kleinstfahrzeuge dürfen ausschließlich nur von einer Person genutzt/gefahren werden. Das Mitnehmen eines Sozius ist nicht erlaubt.

Ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr ist unerlässlich, um beispielsweise Unfälle zu vermeiden und alle Verkehrsteilnehmer zu schützen.

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