Polizeimeldung: 30/2024
Magdeburg, den 13.03.2024

Polizeimeldung Polizeiinspektion Magdeburg

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Polizeiinspektion Magdeburg für das Jahr 2023

- erneut mehr als jede zweite Straftat aufgeklärt - insgesamt 67.358 erfasste Fälle - Kriminalität verlagert sich immer weiter in den digitalen Raum

Für den Zuständigkeitsbereich (Stadt Magdeburg, Landkreis Börde, Landkreis Harz und Salzlandkreis) der Polizeiinspektion Magdeburg (PI MD) zeichnet sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik folgendes Gesamtbild ab:

Insgesamt konnten 36.283 Straftaten aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote (AQ) betrug dabei 53,9% (2022: 52,1%) und ist damit um +1,8 Prozentpunkte höher als im Vorjahr.

Die Anzahl der von der PI MD im Jahr 2023 abgeschlossenen Fälle stieg gegenüber dem Vorjahr auf 67.358 Fälle (2022: 62.146). Dies entspricht einem Anstieg von +8,4%.

Insgesamt wurden 24.248 Tatverdächtige ermittelt (17.974 männlich, 6.274 weiblich). Im Vergleich zum Vorjahr (2022: 21.260) bedeutet dies einen Anstieg um + 14,1%.

Der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren liegt bei 20,1% (4.478 Tatverdächtige). Im Jahr zuvor betrug dieser Anteil 20,9%. Von den tatverdächtigen unter 21-Jährigen waren im Jahr 2023 1.146 Kinder (bis unter 14 Jahre), 1.943 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und 1.789 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre).

Die Anzahl der Intensivtäter, also Täter mit mehr als neun Tathandlungen pro Jahr, ist in 2023 auf 340 gestiegen (+86). Diese waren an 5.667 Fällen beteiligt (+874). (2022 4.793) Die Anzahl der Intensivtäter unter 21 Jahren stieg leicht um +1% auf 61, die der ab 21 Jahren um +85 auf 279.

Die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger zeigt einen signifikanten Anstieg im Jahresvergleich auf 6.086 Tatverdächtige (2022: 3.857), was einen Anteil von 25,1% der Gesamtanzahl aller ermittelten Tatverdächtigen ausmacht (2022: 18,1%). Unter Nichtdeutschen definiert die PKS Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

In der Personengruppe der Zuwanderer wurden 4.357 (+194,6%) Tatverdächtige gezählt, die an 5.987 (+209,3%) erfassten Fällen beteiligt waren. Im Jahr 2022 waren es 1.936 Fälle, an denen 1.479 tatverdächtige Zuwanderer beteiligt waren. Einen sehr starken Anstieg gab es bei Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz durch Asylbegehrende. Im Jahr 2023 wurden diesbezüglich 1.564 Fälle in der PKS ausgewiesen, was einem Anstieg von +1.300 Fällen zum Vorjahr 2022 (264 erfasste Fälle) entspricht. Dies ist durch die wechselnde Bearbeitungszuständigkeit zu erklären. Neben diesen nur durch Migranten zu begehenden Straftaten bilden die Rohheitsdelikte mit 1.380 erfassten Fällen (+165,4%) und Diebstahlsdelikte mit 1.367 erfassten Fällen (+195,3%) die beiden großen Deliktsgruppen für durch Zuwanderer begangene Straftaten. Der Anstieg bei den Rohheitsdelikten ist insbesondere auf Körperverletzungsdelikte zurückzuführen (2023: 902 Fälle, 2022: 332 Fälle). Bei den Diebstahlsdelikten kam es zu einem Anstieg insbesondere beim Ladendiebstahl (2023: 1.157 Fälle, 2022: 360 Fälle). 131 Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ein Anstieg von +129,8% zum Vorjahr (2022: 57 Fälle).

Im vergangenen Jahr lag der Anteil der Straftaten gegen das Leben mit 25 Fällen bei 0,03% aller erfassten Straftaten (2022: 36 Fälle). Darunter waren ein Mord und 16 Fälle von Totschlag und Tötung auf Verlangen, alle konnten aufgeklärt werden. Von Mord spricht man, wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wurde und zusätzlich ein vom Gesetzgeber definiertes Mordmerkmal wie u.a. Mordlust, Habgier oder Heimtücke vorliegt. Fünf der erfassten sieben Fälle der fahrlässigen Tötung wurden aufgeklärt, was einer AQ von 71,4% entspricht.

Im Deliktsbereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung konnten von den 1.159 erfassten Sexualdelikten 996 aufgeklärt werden, was einer AQ von 85,9% entspricht. Damit ist die Anzahl der erfassten Straftaten um +18,1% (2022: 981) und die der davon aufgeklärten Fälle um 24,0% gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg der gesamt AQ in diesem Deliktsfeld um +4,0 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür ist u.a. ein erneuter Anstieg im Deliktsfeld des Verbreitens von pornografischen Schriften – die Anzahl abgeschlossener Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Inhalte stieg um 20,8% auf 273 Fälle (2022: 226). Hier ist ein zunehmendes Aufkommen von größeren Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen zu verzeichnen. Weiter kann festgestellt werden, dass das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien sowie Internet-Nachrichtendiensten im Wandel ist. Die Hemmschwelle die mit dem Umgang von deliktsbezogenen Aufnahmen[1] verbunden ist, sinkt immer weiter. So werden über Soziale Medien vermehrt Bilder und Videos verschickt oder in Gruppen hochgeladen, welche den vorgenannten Straftatbestand erfüllen können. Diese Aufnahmen werden dann erneut weiterverbreitet und können somit schnell einem sehr großen, nicht abschätzbaren Teilnehmerkreis zur Verfügung stehen. [2]Die Anzahl der erfassten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern beträgt 199 Fälle (2022: 198). Die AQ stieg hier auf 87,9% (2022: 80,8%).

Ebenfalls ist die Anzahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung/Abhängigkeit erneut gestiegen (+55 Fälle). Von den 432 erfassten Fällen konnten 85,6% der Fälle aufgeklärt werden (2022: 84,1%).

Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte, zu denen u. a. Körperverletzungen und Raubdelikte zählen, stieg um +1.766 Fälle auf 12.156 Fälle. Dieser Anstieg ist insbesondere durch die gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Körperverletzungsdelikte und Delikte gegen die persönliche Freiheit zu begründen. Für Körperverletzungsdelikte ist ein Anstieg von +1.027 Fällen auf 7.318 erfasste Fälle zu verzeichnen. Für Straftaten gegen die persönliche Freiheit wurden 681 Fälle mehr erfasst (2023: 4.360). Hier sticht unter anderem erneut insbesondere der Tatbestand der Bedrohung (+17,9% erfasste Fälle) heraus. Ursächlich hierfür dürfte u.a. die Neufassung des § 241 StGB im April 2021 sein. Es fallen nun deutlich mehr Tathandlungen unter diesen Straftatbestand. Hinzu kommt, dass nach subjektiven Empfinden die Anzeigenbereitschaft der Bevölkerung gerade bei Bedrohungen im Internet (sozialen Medien) gestiegen ist. Weiter sind die erfassten Fälle für den Tatbestand der Nachstellung um +29,9 Prozentpunkte auf 521 Fälle angestiegen. Der Anstieg dieses Deliktes kann durch mehrere Einflüsse erklärt werden. Aus Trennungen bestehender Partnerschaften resultieren vermehrt Nachstellungsanzeigen bzw. Stalking Anzeigen. Weiterhin hat sich das Anzeigenverhalten der sensibilisierten Geschädigten auch dahin gesteigert, dass jede Kontaktaufnahme und jede neue Tat des/der Beschuldigten neu angezeigt werden, da die Einzeltaten vor Gericht ein wichtiger Bestandteil sind und dem/der Geschädigten helfen, juristische Ansprüche durchzusetzen.

Die AQ für die vier genannten Deliktsbereiche beträgt für Körperverletzung: 87,6%, für Straftaten gegen die persönliche Freiheit: 87,8%, für Bedrohung: 89,8% und für Nachstellung: 90,0%.

Diebstahlsdelikte als Bestandteil der Eigentumskriminalität bilden mit 33,0% den höchsten Anteil an den 2023 abgeschlossenen Fällen. Die Anzahl der erfassten Fälle stieg um 6,6% auf 22.235 (2022: 20.852). Einen Rückgang gab es bei Diebstahl von Fahrrädern (-8,5% erfasste Fälle) und beim Diebstahl in/aus Boden- und Kellerräumen (-17,0% erfasste Fälle). Der Rückgang bei den Diebstählen von Fahrrädern lässt sich durch die im Jahr 2022 gegründete EG „Kette“[3] des Polizeirevieres Magdeburg erklären. Hier konnten unter anderem eine Vielzahl unbekannte Verfahren bekannt gemacht werden. Darüber hinaus wurden einige Intensivtäter in Haft gesetzt.

Einen Anstieg der erfassten Fälle gab es insbesondere beim Diebstahl von Kraftwagen, einschließlich unbefugter Gebrauch (+12,9% erfasste Fälle), dem Ladendiebstahl (+31,3% erfasste Fälle) und dem Diebstahl in/ aus Banken, Sparkassen und Postfilialen (+54,3% erfasste Fälle).

Die Anzahl der Fälle des besonders schweren Diebstahls in/aus Wohnungen stieg um 11,6% auf 714 Fälle (2022: 640 Fälle).[4]

Fälle des Diebstahls von/aus Automaten wurden zu 14,1% aufgeklärt. Insgesamt ist die AQ für alle Diebstahlsdelikte um -0,5 Prozentpunkte auf 30,3% gesunken (2022: 30,8%).

Der Trend steigender Fallzahlen bei Vermögens- und Fälschungsdelikten setzte sich im Jahr 2023 nicht fort, verharrt jedoch auf einem hohen Niveau. Ein Absinken war bei Betrugsdelikten auf 8.357 Fälle (-40 Fälle; -0,5%) zu verzeichnen. Unter anderem sank hierbei die Anzahl von Fällen des sonstigen Warenkreditbetrugs um -4,2% auf 3.064 Fälle (2022: 3.197). Die vermeintliche Anonymität und gefühlte Sicherheit im Internet lassen viele Bürger schnell zu Opfern von Computerkriminalität werden. So überweisen Geschädigte beispielsweise große Summen per Onlineüberweisung für eine vermeintliche Ware, welche die Täter auf einem Online-Kleinanzeigen-Portal anbieten. Dazu verwenden die Täter häufig Onlinebanken zum Geldtransfer, die bei Anlegen eines Kontos keine Identitätsverifizierung verlangen.

Die erfassten Fälle des Tankbetruges sanken leicht um -4,8% auf 1.422. Sie liegen damit aber noch immer deutlich über dem Wert aus dem Jahr 2019 (959 erfasste Fälle).

Gestiegen sind u. a. die erfassten Fälle der Geld-, Wertzeichenfälschung und Fälschung von Zahlungskarten/Schecks auf 151 (2022: 92).

Im Bereich Cybercrime ist die Anzahl der Fälle mit dem Tatmittel Internet im Jahr 2023 um +469 Fälle auf insgesamt 8.404 Fälle gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um +5,9%. Insgesamt verlagert sich die Lebensgestaltung zunehmend in die digitale Welt. Die Täter orientieren sich zielgerichtet auf das Tatmittel Internet. Die teilweise unbedarfte Herangehensweise und Unkenntnis der späteren Geschädigten, bei gleichzeitigem hochkriminellen Handeln der Täter, vereinfachen die Taten zunehmend. Durch die immer weitere Zunahme von webbasierten Lösungen im Alltag wird dieser Deliktsbereich auch zukünftig eine besondere Bedeutung innerhalb der Kriminalitätsphänomene einnehmen.[5] Weiter hat sich das E-Revier[6] bei der Bevölkerung etabliert. So wurden im Jahr 2023 mehr als 20.000 Anzeigen über das E-Revier im Bereich der Polizeiinspektion Magdeburg gestellt.

Für das Segment der Sonstigen Straftatbestände fällt insbesondere der Anstieg der Fallzahlen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf. Hier stiegen die erfassten Straftaten um 14,4% auf 428 Fälle (+54). Insgesamt 279 Polizistinnen und Polizisten wurden Opfer bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte.

Die Fallzahlen im Deliktsbereich Sachbeschädigung stiegen leicht um +0,3% auf 6.941 erfasste Fälle.

Für die Tatbestände der Beleidigung/ üble Nachrede/ Verleumdung ist ein Anstieg der erfassen Fälle um +9,7% auf 2.952 festzustellen. Hier ist eine deutliche Steigerung des Anzeigeverhaltens über das E-Revier festzustellen und der oben erwähnte Effekt der Straftatenverschiebung in den digitalen Raum.

Bei Fällen des Ausspähens/Abfangens von Daten ist ein Anstieg von 3,4% auf 489 Fälle zu verzeichnen (2022: 473 Fälle). Es ist immer wieder festzustellen, dass die späteren Opfer oftmals unbewusst eine Vielzahl von persönlichen Daten von sich für vermeintliche Werbezwecke oder Sonderangebote herausgeben, ohne sich ernsthafte Gedanken über die Konsequenzen zu machen. Nicht zuletzt ist diese Tathandlung nur eine Vorbereitung für weitere Betrugshandlungen im Internet mit den Daten der Geschädigten.[7]

Innerhalb der Strafrechtlichen Nebengesetze stellte die Polizei mit 2.988 Fällen (-96 Fälle) der Rauschgiftkriminalität weniger fest als im Vorjahr. Den höchsten Anteil der Fälle im Bereich der Rauschgiftkriminalität nehmen dabei allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis mit 1.391 erfassten Fällen (-78 Fälle), allgemeine Verstöße mit Amphetamin mit 432 erfassten Fällen (-32 Fälle) und allgemeine Verstöße mit Methamphetamin mit 284 erfassten Fällen (-77 Fälle) ein. Ein Anstieg ist hingegen bei den erfassten Fällen von allgemeinen Verstößen mit Kokain (+30 Fälle) zu verzeichnen. Die Anzahl erfasster Fälle des Handels/Schmuggels mit Betäubungsmitteln stieg um +8,6% auf 340 Fälle. [8]

[1] z.B. das Versenden von Nacktaufnahmen

[2] Präventionshinweis: https://www.bka.de/dontsendit / www.soundswrong.de

[3] EG „Kette“ wurde inzwischen beendet, in der Sachbearbeitung unterliegt der Deliktsbereich weiterhin einer Schwerpunktsetzung

[4] Präventionshinweis: Richtige Sicherungstechnik verhindert Einbrüche (k-einbruch.de) / www.k-einbruch.de

[5] Präventionshinweis: Cybercrime | polizei-beratung.de (extrapol.de)

[6] https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier

[7] Präventionshinweis: Beim Phishing greifen Betrüger sensible Daten ab (polizei-beratung.de)

[8] Präventionshinweis: Drogen Tipps und Hilfe | polizei-beratung.de

 

 


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