Polizeimeldung Polizeiinspektion Mageburg
Hinweis auf die Öffentliche Bekanntmachung
Magdeburg | Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Waffen- und Messerverbotszone in Magdeburg.
Zum 01. Mai 2025 tritt die neue Verordnung der Polizeiinspektion Magdeburg über die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in der Stadt Magdeburg in Kraft. Sie wurde im 22. Jahrgang des Amtsblattes des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 4 vom 15. April 2025 auf Seite 61 verkündet.
Die Verordnung gilt für den räumlichen Bereich um den Hauptbahnhof in der Landeshauptstadt Magdeburg. Dies betrifft den Willy-Brandt-Platz, Kölner Platz und den Konrad-Adenauer-Platz ohne den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB).
Der Bereich des Bahnhofs ist bundesgesetzlich als Waffenverbotszone festgelegt.
Mit Inkrafttreten der Verordnung ist das Führen von Waffen und Messern in dem benannten räumlichen Geltungsbereich verboten. Mit Waffen sind alle Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes gemeint.
Eine Ausnahme besteht, wenn für das Führen ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld zu ahnden ist.
Die Verordnung kann über folgenden Link eingesehen werden:
Link: Waffenverbotszone
Hinweis für Medienschaffende:
Bei der angeführten grafischen Übersicht des räumlichen Bereichs handelt es sich um eine Anlage der Verordnung der Polizeiinspektion Magdeburg über die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone. Diese darf für die Veröffentlichung genutzt werden.

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