Polizeimeldungen des Polizeireviers Harz
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit Rettungswagen
Wernigerode – Am Nachmittag des 22. Januars 2026 kam es gegen 15:45 Uhr im Altstadtkreisel auf der Kreuzung der Bahnhofstraße/Schlachthofstraße in Wernigerode zu einem Verkehrsunfall unter der Beteiligung eines Rettungsfahrzeuges.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr eine 24-Jährige Fahrerin, unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten, mit einem Rettungswagen den Altstadtkreisel auf der Bahnhofstraße in Richtung Alte Poststraße.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens tastete sich die Fahrerin des Krankenwagens in den Kreuzungsbereich. Beim Einfahren in diesen kollidierte sie mit einem von rechts kommenden 77-jährigen Ford-Fahrer, dessen Ampel grün zeigte.
Im Rettungswagen befand sich kein Patient, Personen wurden nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstanden Sachschäden; am Rettungswagen schätzungsweise in Höhe von 15.000€ und am PKW Ford von ca. 7.000€.
Verdacht der Drogenfahrt
Ermsleben – Am 22. Januar 2026, gegen 14:05 Uhr wollten Beamte des Polizeireviers Harz einen PKW Audi im Falkensteiner Weg in Ermsleben kontrollieren. Bei dem Versuch, das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle zu unterziehen, fuhr der Audifahrer mit erhöhter Geschwindigkeit davon. Die Nachfahrt endete, als der Audi in eine Sackgasse einbog.
Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 29-jährigen Ermslebener, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Während der Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente, welche auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Kokain/Opiate, Methamphetamin/Amphetamin und Cannabis. Es wurde eine Blutprobe in einem nahegelegenen Klinikum durchgeführt.
Im PKW befanden sich zum Zeitpunkt der Feststellung zwei Mitfahrerinnen sowie das 21 Monate alte Kind des Fahrers.
Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Sollte sich der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmittel durch die Blutuntersuchung bewahrheiten, muss der Mann zusätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro rechnen.
Verdacht der Drogenfahrt auf einem E-Scooter
Halberstadt – Am 22. Januar 2026, gegen 15:15 Uhr stellten Polizeibeamte in der Friedrich-Ebert-Straße in Halberstadt einen 44-Jährigen Fahrer auf seinem E-Scooter fest, dessen Versicherungskennzeichen derart verschmutzt war, dass es nicht mehr erkenntlich war. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten Verdachtsmomente bezüglich des Einflusses von Betäubungsmitteln gewonnen werden. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin/Metamphetamin.
Es wurde eine Blutprobenentnahme im Klinikum durchgeführt. Dem Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für E-Scooter dieselben strengen Promille- und Drogen-Grenzwerte gelten wie für Autofahrer. Insbesondere für Fahranfänger (unter 21 Jahre oder in der Probezeit) gilt ein absolutes Drogen- und Alkoholverbot.
Sollte sich der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmittel durch die Blutuntersuchung bewahrheiten, muss der Mann zusätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 500 Euro rechnen, auch ein Fahrverbot könnte angeordnet werden.

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