Polizeimeldungen
.Berichtszeitraum 08.12.2021 bis 09.12.2021
Nr. 316/Prev SDL 09.12.2021
Fahren unter Alkohol
Stendal, den 09.12.2021 um 00:55 Uhr
In der Nacht fiel den Polizeibeamten in der Stadtseeallee ein Fahrradfahrer auf. Dieser war ohne Beleuchtung unterwegs. Bei der Kontrolle des 39-jährigen Fahrradfahrers konnte ebenfalls ein Alkoholgeruch festgestellt werden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,77‰. Der 39-Jährige wurde in das Polizeirevier verbracht, Blutprobenentnahme durchgeführt und Strafverfahren eröffnet.
Betrugsmasche: Falsche Polizisten
Stendal, den 09.12.2021
Am heutigen Vormittag wurden mehrere Personen von falschen Polizeibeamten angerufen. Dabei versuchten diese, Zugriff auf das private Sparkassenkonto der angerufenen zu erlangen. Die Anrufer wollten mit erfundenen Geschichten, etwa das Konto sei „gehackt“ worden, Zugriff auf den PC bzw. sensible Daten erhalten.
So gehen die Betrüger vor:
- Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte mit Namen und angeblicher Identitätsnummer aus
- Dann wird verlangt, Zugriff des privaten PC übers Internet (z.B. durch TeamViewer) freizugeben
Sollten die Betrüger Zugriff auf dem PC erlangen, können diese sensible Daten wie Online-Banking-Zugänge oder Kreditkarteninformationen erhalten.
Tipps der Polizei:
- Legen Sie im Fall eines solchen Anrufs sofort auf und melden Sie die Nummer des Anrufers der Polizei.
- Geben Sie auf keinen Fall private Daten wie z.B. Bankkonten, Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten wie PayPal heraus.
- Erlauben Sie einem unbekannten Anrufer nie Zugriff auf ihren Rechner.
Die Polizei wird von Ihnen nie den Zugriff auf ihren privaten Rechner verlangen.
Wenn Sie Opfer wurden:
- Trennen Sie ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn runter.
- Über einen nicht infizierten Rechner sollten Sie unverzüglich Ihre Passwörter ändern.
- Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.
- Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.
- Melden Sie sich bei der Polizei, etwa bei der Internetwachedes jeweiligen Bundeslandes.