Polizeimeldung: 06/2025
Stendal, den 20.03.2025

Polizeimeldung PI Stendal

Berichtszeitraum 20.03.2025

Polizeiliche Kriminalstatistik

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Polizeiinspektion Stendal für das Jahr 2024

-           insgesamt 19.297 erfasste Straftaten
-           57,6 % der Fälle wurden aufgeklärt

Für den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stendal mit den Polizeirevieren Stendal, Jerichower Land und Altmarkkreis Salzwedel stellt sich die Polizeiliche Kriminalstatistik folgendermaßen dar:

Insgesamt wurden im Jahr 2024 11.115 Straftaten aufgeklärt. Die Aufklärungsquote (AQ) ist gegenüber dem Jahr 2023 um 0,2 Prozentpunkte gesunken und liegt bei 57,6 %, somit 1,7 % über dem Landesdurchschnitt (55,9 %).
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stendal wurden im Jahr 2024 insgesamt 19.297 Straftaten registriert. Dies sind 190 Straftaten
weniger als im Vorjahr.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stendal wurden im Jahr 2024 insgesamt 7.699 Tatverdächtige ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr (2023: 7.564) bedeutet dies eine Erhöhung um 1,8 Prozentpunkte. Die Tatverdächtigen schlüsseln sich in 5.636 männliche und 2.063 weibliche Personen auf. Die Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger stieg im Jahr 2024 von 1.021 auf 1.187 Tatverdächtige. Im Jahr 2024 waren 1.643 ermittelte Tatverdächtige unter 21 Jahre alt. Das entspricht einem Anteil von 21,3 % an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich somit ein gleichbleibender Wert. Insgesamt wurden in der PKS 2024 aus der Personengruppe der Zuwanderer heraus 777 Tatverdächtige registriert, die an 1.165 erfassten Fällen beteiligt waren. Dies entspricht einer leichten Steigerung der Straftaten im Vergleich zum Vorjahr (2023: 1.085). Die Anzahl der Tatverdächtigen stieg dabei um 12,9 % an (2023: 688). Neben den Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz wurden von den erfassten Tatverdächtigen 461 Rohheitsdelikte, darunter 329 Fälle von Körperverletzungsdelikten und Diebstahlsdelikte (198 Fälle, davon 160 Fälle von Ladendiebstahl), begangen. Diese Fallzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. 33 Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bleiben damit nahezu auf dem Niveau vom Vorjahr (32 Fälle). 35 Fälle sind den Rauschgiftdelikten zuzuordnen. Die Anzahl hat sich damit fast halbiert (2023: 65 Fälle).

Der prozentuale Anteil der Straftaten gegen das Leben (insgesamt 15 Straftaten) beträgt im Verhältnis zum Gesamtstraftatenaufkommen 0,08 %. Fünf Delikte konnten im Jahr 2024 nicht aufgeklärt werden.
Von 402 bekannt gewordenen Sexualdelikten konnten 373 Taten aufgeklärt werden, was einer AQ von 92,8 % entspricht. Die Anzahl der erfassten Fälle, die unter Anwendung von Gewalt oder Ausnutzung einer Abhängigkeit begangen wurden, sind von 142 auf 146 Fälle gestiegen. Dies ist ein leichter Anstieg von Fällen um 2,8 % im Vergleich zum Jahr 2023. 
Die Fälle von Vergewaltigung und sexuelle Nötigung stieg dagegen von 43 auf 44 Fälle, was einen Anstieg von 2,3 % im Vergleich zum Jahr 2023 bedeutet. Die Fälle des sexuellen Missbrauchs stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % von 76 auf 79 Fälle. Der sexuelle Missbrauch von Kindern dagegen sank um 6,6 % von 61 auf 57 Fälle im Vergleich zum Jahr 2023.

Die Anzahl der erfassten Rohheitsdelikte nahm mit 4.185 Fällen (-89) um 2,1 Prozentpunkte ab. Rohheitsdelikte nehmen einen prozentualen Anteil von 21,7 % an allen Taten ein. Die AQ bei Rohheitsdelikten liegt bei 89,6 %. Bei den darunterfallenden Raubstraftaten ist ein geringer Abfall auf nun-mehr 108 Straftaten (- 2) zu verzeichnen, wovon 68 Fälle aufgeklärt wurden. Dies entspricht einer AQ von 63 %. Auch die Anzahl der bekannt gewordenen Körperverletzungsdelikte hat sich um 104 Straftaten verringert. 2.513 Fälle wurden im Jahr 2024 insgesamt in diesem Deliktsbereich erfasst (2023: 2.617 Straftaten). Die AQ lag hier bei 91,1 %, genau wie im Vorjahr (91,1 %).

Diebstahlsdelikte stellen mit 29,5 % auch im Jahr 2024 den höchsten Anteil an allen abgeschlossenen Fällen dar. Insgesamt ist ein Anstieg der er-fassten Straftaten um 202 Fälle auf 5.687 (+3,7 %) mit leicht gesunkener AQ (28,6 %) zu verzeichnen. Für den einfachen Diebstahl wurde ein An-stieg um 1 % auf 2.882 Fälle registriert. Den größten Zuwachs gab es dabei beim unbefugten Gebrauch sonstiger Fahrzeuge gem. §248bStGB (+300 %) sowie beim einfachen Diebstahl von Kraftwagen und unbaren Zahlungsmitteln (je +100 %).
Im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (BSD) sind für das Jahr 2024 steigende Fallzahlen festzustellen. Wurden im Jahr 2023 noch 2.633 Fälle registriert, so sind es im Jahr 2024 bereits 2.805 (+172 Fälle, +6,5 %). Die AQ beim BSD sank um 1,3 % auf 11,7 %. Die Fallzahlen beim BSD von Kraftwagen stiegen von 82 (2023) auf 106 (2024) an. Dies entspricht einem Zuwachs von 29,3 %. Im Bereich von Tageswohnungseinbrüchen aus Einfamilienhäusern sanken die Fallzahlen von 68 Fällen im Jahr 2023 auf 40 Fälle im Jahr 2024 (- 41,2 %).

Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten sind seit Jahren steigender Fallzahlen wieder sinkende zu verzeichnen (2021: 2.745 Fälle, 2022: 3.021 Fälle, 2023: 3110 Fälle, 2024: 2.817). Über alle Betrugsdelikte gesehen ist auch eine Verringerung um 14,2 % auf nunmehr 2.074 Fälle zu registrieren. Die Anzahl der bekannt gewordenen Straftaten des Computerbetrugs gem. § 263a StGB sank um -23,2 % auf 414 Fälle ab (2023: 539 Fälle). Trotz sinkender Fallzahlen des Computerbetrugs ist eine steigende AQ (25,1 %) zu verzeichnen. Im Bereich der Computerkriminalität wurden 2024 mit 575 erfassten Fällen 122 Fälle weniger als im Vorjahr in der PKS verzeichnet. Es konnten 122 Fälle aufgeklärt werden, das entspricht einer AQ von 21,2 % und ist mit +0,7 Prozentpunkten ansteigend.

Im Bereich der sonstigen Straftatbestände des StGB ist ein Zuwachs um 428 Fälle, von 4.789 auf 5.217 Fälle, zu verzeichnen. Die Anzahl der aufgeklärten Fälle steigt um 234 auf 3.049. Die AQ sinkt von 58,8 % auf 58,4 % (-0,4 %).

Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind mit nunmehr 125 Fällen, 12 Fälle weniger als im Jahr 2023 zu verzeichnen (-8,8 %). Die Anzahl der Fälle von Hausfriedensbruch ist mit 540 Straftaten höher als im Jahr 2023 (486 Taten). Das entspricht einem Anstieg um 11,1 %, wobei die AQ von 79,6 % im Jahr 2023 auf 85,6 % im Jahr 2024 gestiegen ist.

Die Anzahl der Beleidigungsdelikte stieg von 1070 auf 1264 Straftaten (+18,2 %), bei leicht gesunkener AQ (88,5 %), an.

Im Deliktsbereich der Sachbeschädigung ist ein Zuwachs der PKS er-fassten Fälle zu verzeichnen. Die Anzahl ist im Jahr 2024 um 117 auf ins-gesamt 2.137 Fälle (+5,8 %) gestiegen. Im Jahr 2023 waren es 2.020 Fälle. Bei Sachbeschädigungen durch Graffiti war im vergangenen Jahr ein starker Rückgang (-45,3 %) festzustellen, in diesem Jahr jedoch wieder ein Zuwachs von 54,5 %. Die Anzahl der aufgeklärten Straftaten im Deliktsbereich der Sachbeschädigung ist um 31 Fälle gesunken (-3,4%). Die AQ ist 2024 mit 32,4 % ebenfalls gesunken. Sachbeschädigungen nehmen im Bereich der Polizeiinspektion Stendal insgesamt einen Anteil von 11,1 % an der Gesamtkriminalität ein.

Die in der PKS erfassten Fälle nach strafrechtlichen Nebengesetzen nehmen in der Polizeiinspektion Stendal mit 974 Fällen einen Anteil von 5 % am Gesamtstraftatenaufkommen ein.

Eine deutliche Verringerung ist bei dem Aufkommen der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erkennbar. Im Berichtsjahr wurden in der PKS 620 Fälle von Rauschgiftdelikten nach dem BtMG erfasst. Das sind 412 Straftaten weniger als im Vorjahr. Das entspricht einem Rückgang um 39,9 %. Die AQ ist um +0,1 Prozentpunkte auf 94,5 % leicht gestiegen. Den größten Anteil nehmen dabei allgemeine Verstöße gegen das BtMG ein, wobei Cannabis mit 162 (-59,5 %) und Amphetamine und deren Derivate in flüssiger und fester Form, trotz eines Rückganges auf 176 Fälle (-20,3 %), auch im Jahr 2024 die Spitzenplätze belegen. Fälle, die einen allgemeinen Verstoß mit Methamphetamin in kristalliner Form (sog. Crystal) zum Gegenstand haben, sind im Vergleich zum Jahr 2023 von 29 auf 30 gestiegen. Ein Rücklauf um 69,2 % ist bei den Straftaten gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz zu verzeichnen. Wurden im Jahr 2021 31 Straftaten bekannt, so sinkt die Anzahl 2022 auf 17, 2023 auf 13 und 2024 weiter auf 4.

Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen der Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- oder Freizügigkeitsgesetz von Asylbegehrenden um 93,3 % gestiegen. Es wurden 58 Fälle in der PKS ausgewiesen, was eine Steigerung um 28 Fälle zum Vorjahreszeitraum entspricht.

 

 

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