Polizeimeldung: 002 2025
Genthin, den 01.04.2025

Wasserschutzpolizeirevier

Sportbootführer unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln

Kurz vor der Wassersportsaison wurde ein Sportbootführer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen festgestellt.

Am 01.04.2025 gegen 13:00 Uhr erging über den polizeilichen Notruf die Meldung der Leitstelle des Landes Brandenburg, dass ein fahrauffälliges Sportboot den Elbe-Havel-Kanal in Richtung Magdeburg befährt.

Die unmittelbar eingesetzten Polizeibeamten der Wasserschutzpolizeistation in Zerben, welche wasserseitig den Elbe-Havel-Kanal bei der Ortslage Genthin mit dem Dienstboot bestreiften und Polizeibeamte des Landkreises Jerichower Land konnten ein auf die Beschreibung passendes Sportboot am Kanalkilometer 370 (Jerichower Land kurz hinter der Landesgrenze von Brandenburg zu Sachsen-Anhalt) feststellen.

Der Sportbootführer wies bei einer Atemalkoholkontrolle einen Promillewert von 0,72 Promille auf und ein Schnelltest für Betäubungsmittel reagierte positiv auf verbotene Substanzen.

Es wird durch die Wasserschutzpolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde unverzüglich untersagt.

Seitens der Polizei, gerade im Hinblick auf die bevorstehende Wassersportsaison, wird eindringlich hingewiesen, dass auch auf den Wasserstraßen und Seen Alkohol und Drogen tabu sein müssen, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen.

Außerdem können für Drogen und Alkohol am Steuer auf dem Wasser Bußgelder bis zu 2500€ drohen und auch der Führerscheinentzug für Kraftfahrzeuge an Land kann die Folge einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmittel sein.

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