Polizeimeldung
Berichtszeitraum vom 23. bis 24.03.2023
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Ein 56-Jähriger befuhr am 23.03.2023 gegen 14 Uhr mit einem PKW Ford die K 2037 aus Richtung Burgkemnitz in Richtung Muldenstein. Hier beabsichtigte er ein sich vor ihm befindliches Fahrzeug zu überholen und scherte auf die linke Fahrspur aus. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich eine 31 Jahre alte Skodafahrerin, die sich bereits im Überholvorgang befand und sich ihm von hinten näherte, aus, wobei sie nach links von der Fahrbahn abkam und zwei Straßenbäume touchierte, ehe sie zum Stehen kam. Die 31-Jährige wurde verletzungsbedingt in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht und stationär aufgenommen. An ihrem Fahrzeug entstand Totalschaden. Der Skoda musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Die Schadenshöhe beläuft sich auf etwa 40000 Euro. Am PKW Ford ist kein Schaden entstanden.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Die Polizei wurde am 23.03.2023 gegen 16 Uhr zu einem Auffahrunfall nach Gröbzig gerufen. Demzufolge befuhr eine 23-Jährige mit einem PKW Seat die Hallesche Straße. Am Köhlerweg beabsichtigte sie nach links in diesen abzubiegen, musste ihr Fahrzeug jedoch aufgrund des Gegenverkehrs stoppen. Dies bemerkte ein sich im Nachfolgeverkehr befindlicher 68 Jahre alter Nutzer eines VW zu spät und fuhr auf den Seat auf. Die Schadenssumme beträgt insgesamt rund 700 Euro.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Ein 64 Jahre alter Mann touchierte am 24.03.2023 gegen 9.30 Uhr mit einem PKW Renault beim Ausfahren aus einer Stellfläche eines Parkplatzes auf dem Fischmarkt in Zerbst einen ebenfalls dort abgestellten PKW Peugeot. An diesem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von rund 1000 Euro. Der geschätzte Schaden am Renault beläuft sich auf annähernd 1500 Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Eine Polizeistreife kontrollierte am 23.03.2023 gegen 20 Uhr in der Zörbiger Straße in Sandersdorf-Brehna einen VW. Bei der Überprüfung des 19 Jahre alten Fahrers stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem bestand für den PKW keine Haftpflichtversicherung. Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Fahren unter Drogeneinfluss
Einer Streifenwagenbesatzung fiel am 23.03.2023 gegen 19.30 Uhr im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen ein Toyota auf, der ohne Licht unterwegs war. In der Bismarckstraße konnte der PKW, der mit zwei Personen besetzt war, gestoppt werden. Als die Beamten an das Fahrzeug herantraten, nahmen sie starken Cannabisgeruch aus dem Innenraum wahr und stellten in der weiteren Folge eine geringe Menge Betäubungsmittel fest. Damit sollte es jedoch noch nicht genug sein. Ein bei der 19-jährigen Fahrerin durchgeführter Drogenschnelltest wies ein positives Ergebnis aus. Die Frau musste sich einer Blutprobenentnahme unterziehen. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt und die Drogen beschlagnahmt.
Kriminalitätslage
Einbruchsdiebstahl
Unbekannte Täter verschafften sich zwischen dem 21. und 24.03.2023 Zugang zu einer Baustelle in der Alten Straße in Bobbau. Hier brachen sie einen Metallcontainer auf und entwendeten diverse Elektrowerkzeuge und Messgeräte im Wert von rund 10000 Euro. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Betrug durch falschen Microsoft-Mitarbeiter
Wie am heutigen Tag polizeilich bekannt wurde, erhielt ein 59-Jähriger aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld in den Vormittagsstunden des 23.03.2023 einen Anruf von einem angeblichen Microsoft-Mitarbeiter. Dieser verwickelte ihn in ein Gespräch und gab an, dass sein Computer von einer Schadsoftware befallen sei. Der 59-Jährige schaltete seinen Laptop ein und gewährte so dem Unbekannten Zugriff auf seine Daten. Zudem forderte der Betrüger den Mann auf, Xbox-Gutscheinkarten im Wert von 300 Euro zu erwerben und ihm die Codes weiterzugeben, wobei ihm zugesichert wurde, dass der Betrag alsbald auf seinem Konto gutgeschrieben wird. In gutem Glauben übermittelte der Mann neben den Codes auch seine Bankdaten. Nach einer erneuten Forderung von Guthabencodes wurde der 59-Jährige misstrauisch und informierte die Polizei. Diese rät, auf keinen Fall private Daten wie Kontoverbindungen herauszugeben bzw. unbekannten Personen am Telefon niemals Zugriff auf den eigenen Computer zu gewähren. In derartigen Fällen ist erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass versprochene Geldzahlungen auch in die Tat umgesetzt werden.
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