Polizeimeldung Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld
Berichtszeitraum vom 26. bis 27.10.2023
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Ein 55-Jähriger beabsichtigte am 27.10.2023 gegen 8 Uhr mit einem PKW Ford von einem Parkplatz in der Halleschen Straße in Bitterfeld-Wolfen nach links auf die Bundesstraße aufzufahren. Hierbei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem PKW Audi einer 30 Jahre alten Frau, die auf der Bundesstraße in Richtung Brehna unterwegs war. Am Ford entstand Sachschaden in Höhe von annähernd 1.000 Euro. Für den Audi wurde die Schadenssumme mit rund 500 Euro angegeben. Personen wurde nicht verletzt.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Gegen 8 Uhr des 27.10.2023 hatte eine 46 Jahre alte Frau ihren PKW Opel auf einem Parkplatz in der Bitterfeld-Wolfener Thälmannstraße abgestellt. Augenscheinlich hatte sie ihn nicht ausreichend gesichert, sodass er gegen einen vor ihm stehenden PKW Seat rollte. Der Umfang des Gesamtschadens beläuft sich auf etwa 250 Euro.
Fahren unter Drogeneinfluss
Ein VW geriet am 27.10.2023 gegen 11 Uhr in das Visier einer Polizeistreife. Die Beamten stoppten den 33-jährigen Fahrer in der Baasdorfer Straße in Köthen. Vor Ort wies er drogentypische Auffälligkeiten auf. Ein durchgeführter Schnelltest bestätigte die Vermutung der Beamten. Das Ergebnis deutete auf einen Betäubungsmittelkonsum hin. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Er muss mindestens mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zwei Punkten im Register des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Kriminalitätslage
Diebstahl
Eine Polizeistreife stieß am 26.10.2023 gegen 23.30 Uhr auf dem Gelände eines Baumarktes in der Coswiger Straße in Zerbst auf zwei Diebe. Während ein 32-Jähriger die Umgebung ausleuchtete, stieg sein 35 Jahre alter Komplize in einen dort abgestellten Recyclingcontainer und suchte nach Verwertbarem. Bei der anschließenden Kontrolle ihrer mitgeführten Sachen stellte sich heraus, dass sie bereits diverses Werkzeug in einem mitgebrachten Rucksack verstaut hatten. Die Beamten stellten nicht nur das Diebesgut dort fest, sondern fanden auch eine geringe Menge an Betäubungsmitteln. Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Diebstahls und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet und den beiden Männern ein Platzverweis ausgesprochen.
Sachbeschädigung
Wie der 42-jährige Nutzer eines Skoda am 26.10.2023 gegen 19 Uhr feststellte, hatten Unbekannte beide Reifen der Fahrerseite seines PKW zerstochen. Das Fahrzeug war am rechten Fahrbahnrand der Ortsverbindung zwischen Wörbzig und Gröbzig, auf Höhe einer Kiesgrube, abgestellt. Die Schadenssumme beläuft sich auf etwa 150 Euro. Täterhinweise liegen der Polizei derzeit nicht vor.
versuchter Einbruchsdiebstahl
Einbrecher hatten es wohl auf einen Supermarkt in der Geuzer Straße in Köthen abgesehen. Wie am 26.10.2023 gegen 15.30 Uhr durch eine Angestellte des Ladengeschäfts bemerkt worden war, hatten die Unbekannten versucht, die Vergitterung eines Fensters gewaltsam zu entfernen, um so in das Innere des Marktes gelangen zu können. Die Sicherung hielt stand und das Vorhaben der vermeintlichen Diebe scheiterte. Sie konnten sich keinen Zugang verschaffen. Die Beschädigung des Gitters wurde mit ungefähr 500 Euro beziffert.
versuchter Betrug
Ein dreister Betrüger versuchte am 26.10.2023 in Zerbst eine höhere Geldsumme zu ergaunern. Hierzu meldete sich ein 67-Jähriger bei der Polizei und erstattete Anzeige. Ersten Angaben zu Folge hatte der Senior einen Anruf auf seinem Mobiltelefon erhalten. Auf dem Display des Telefons konnte er „Deutsche Rentenversicherung Prüfzentrum“ ablesen. Am anderen Ende meldete sich eine männliche Person, gab sich als Mitarbeiter der Rentenversicherung aus und konfrontierte den Mann mit einer offenen Geldforderung, die aus einem angeblichen Lottovertrag stamme. Um eine monatliche Kürzung seiner Rente um 240 Euro zu umgehen, könne die ausstehende Summe auch mit einem Einmalbetrag in Höhe von 4.200 Euro beglichen werden. Der ältere Herr kam der Forderung nicht nach. Ihm ist somit kein Schaden entstanden. Die Polizei rät, auf keinen Fall nach telefonischer Aufforderung Gelbbeträge ins In- oder Ausland zu überweisen und keine Informationen zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen oder gar persönlichen Daten herauszugeben. In Zweifelsfällen sollte umgehend die Polizei verständigt werden.
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