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Haldensleben, den 09.10.2014

Brand einer Lagerhalle

Brand einer Lagerhalle 10.10.14 gegen 02:40 Uhr, 39326 Groß Ammensleben, Meseberger Straße In Groß Ammensleben brannte in der Nacht zum Freitag eine Lagerhalle. In der Halle befanden sich drei Transporter. Ein Transporter konnte noch aus der Halle entfernt werden. Es entstand ein Schaden von ca. 40.000 Euro. Die Brandursache wird zum Zeitpunkt noch ermittelt.   Täter bei Einbruch gestellt 10.10.2014, gegen 04:40 Uhr, 39387 Oschersleben, Hopfenweg Durch eine unverschlossene Tür drangen zwei Täter in eine Fleischerei in Oschersleben ein. Einer der Täter begab sich in den Aufenthaltsraum der Fleischerei und entwendete die dort befindlichen Zigaretten. Dabei wurde er von einem Zeugen festgestellt. Bei Eintreffen der Polizei war der zweite Mann bereits flüchtig. Der 19-Jährige Beschuldigte, welcher einen Atemalkoholwert von 1,14 Promille hatte,  wurde zur Dienststelle verbracht. Nach Durchführung und Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte wieder entlassen.   Einbruch in Fleischerei 10.10.2014, gegen 04:50 Uhr, 39387 Oschersleben, Breitscheidstraße Unbekannte Täter warfen die Fensterscheibe einer Fleischerei ein und lösten dadurch die Alarmanlage aus. Die Polizei geht davon aus, dass die Täter aufgrund des ausgelösten Alarms von dem Einbruch abließen. Anzeige wurde erstattet. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise werden unter der Telefonnummer 03904/ 4780 erbeten.   Wildunfall 09.10.2014, gegen 20:00 Uhr, 39646 Gehrendorf, K 1126 Der 19-Jährige Fahrer eines Pkw Renault Clio befuhr die K 1126 aus Gehrendorf kommend in Fahrtrichtung Oebisfelde. Als plötzlich ein Reh von rechts nach links die Fahrbahn überquerte, lenkte der Fahrer ein und kam dabei mit seinem Pkw nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich im Straßengraben. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Der 19-Jährige Fahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Polizei rät: Steht ein Zusammenstoß mit Wild bevor, sollte man die Lenkung festhalten und versuchen die Fahrtrichtung beizubehalten. Eine Vollbremsung nur dann durchführen, wenn kein Auffahrunfall mit einem nachfolgenden Fahrzeug droht. Außerdem gilt, kein Ausweichen, wenn die Gefahr für den Gegenverkehr besteht oder die Gefahr droht, gegen einen Baum zu prallen oder im Straßengraben zu landen.

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