Polizeimeldung: 241/2024
Landkreis Börde, den 07.09.2024

Polizeimeldungen Polizeirevier Börde

Kriminalitäts- und Verkehrslage

- Haftbefehl - Fahren unter Drogen - Fahren unter Alkohol

Kriminalitätslage

 

Reue gezeigt

Klein Wanzleben, 07.09.2024, 08:00 Uhr

Beamte des Polizeireviers Börde wollten am Samstagmorgen einen Haftbefehl vollstrecken. Als sie an der Wohnungstür klingelten, konnte Personenbewegung in der Wohnung wahrgenommen werden. Kurz darauf bemerkten die Beamten jedoch, dass der gesuchte Mann über den Balkon das Weite gesucht hatte. Der zwischenzeitlich vor Ort erschienenen Ehefrau wurden die Umstände erläutert. Keine Stunde später rief der Gesuchte in der Dienststelle in Oschersleben an und teilte mit, dass er den haftbefreienden Geldbetrag nicht aufbringen kann. Aus diesem Grund habe er nun seine Tasche gepackt und wartet zu Hause darauf, dass die Polizei ihn abholt. Das ließen sich die Beamten nicht zweimal sagen und chauffierten den 51-jährigen Mann anschließend in die Justizvollzugsanstalt Burg

 

 

Verkehrslage

 

Berauscht und ohne Fahrerlaubnis

Oschersleben, Puschkinstraße, 06.09.2024, 17:45 Uhr

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer eines PKW Mercedes den Beamten keinen Führerschein vorzeigen. Auf Nachfrage teilte er mit, dass er gar keinen Führerschein besitzt. Da er ziemlich nervös wirkte, hakten die Beamten nach und fragten, ob er nicht berauschende Mittel zu sich genommen hatte und er einen entsprechenden Test machen wolle.

Daraufhin äußerte der 40-jährige Mann, dass man sich den Test sparen könne da er am Vortag Cannabis und Speed konsumiert hatte.

Mit diesem eindeutigen Ergebnis ging es anschließend ins Krankenhaus zur Blutentnahme. Gegen ihn wurden Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet.

 

Alkoholisierter Fahrzeugführer kommt von Fahrbahn ab

Niederndodeleben, Landesstraße 49, 07.09.2024, 02:30 Uhr/ 03:00 Uhr

Nicht schlecht staunten die Beamten des Polizeireviers Börde, als sie in der Nacht zu Samstag die L 49 in Richtung Niederndodeleben befuhren. Dort konnten sie eine vermeintliche Unfallstelle mit zwei Fahrzeugen, aber nur einer Person feststellen. Ein Fahrzeug befand sich linksseitig im Straßengraben und das zweite stand links am Straßenrand. Als sie den Mann nach dem zweiten Unfallbeteiligten fragte, gab dieser unumwunden zu, dass beide Fahrzeuge ihm gehören. Zunächst musste er einem Reh ausweichen und kam deshalb nach links von der Fahrbahn ab. Hierbei blieb er zwar unverletzt, sein Fahrzeug und die Bankette wurden jedoch beschädigt. Als er sein Fahrzeug nicht herausfahren konnte, begab er sich zu Fuß nach Hause und fuhr mit seinem zweiten Fahrzeug zur Unfallstelle zurück um das erste Fahrzeug aus dem Graben zu ziehen. Pech für ihn war nur, dass die Polizisten ein gutes Näschen hatten und bei ihm Alkohol wahrnehmen konnten. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholvortest ergab sodann einen Wert von 1,6 Promille.

Der 57-jährige Mann durfte anschließend die Beamten ins Krankenhaus begleiten wo eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde.

Da es sich um zwei verschiedene Taten handelte, muss er zudem mit zwei Strafverfahren rechnen: zum einen wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgrund des Verkehrsunfalls und zum anderen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr als er mit seinem zweiten Fahrzeug zurückkehrte. Seinen Führerschein haben die Polizisten auch gleich einbehalten.

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