Kriminalitäts- und Verkehrslage
Kriminalitätslage
Diebstahl von Diesel aus Baufahrzeug
39179 Meitzendorf, Baustelle an der B 71, 16.10.2025 – 20.10.2025
Unbekannte Täter begaben sich im Zeitraum vom 16.10.2025 bis zum 20.10.2025 auf eine Baustelle an der B 71 und entwendeten dort Diesel aus einem Radlader und aus einer Tankglocke. Des Weiteren wurde eine zur Tankglocke gehörende Zapfanlage mit Dieselpumpe gestohlen.
Für Hinweise zur Tat wird gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter Tel. 03904/478 0 zu melden.
Verkehrsgeschehen
Auffahrunfall im Kreuzungsbereich
39387 Oschersleben, Flotts Höhe, B246, 20.10.2025, 07:03 Uhr
Die 54-jährige Fahrzeugführerin eines PKW BMW befuhr die L 66 in Richtung Oschersleben. An der Ampelkreuzung wollte die Fahrzeugführerin nach links auf die B 246 einbiegen, da die Ampel grün zeigte. Im letzten Moment bemerkte sie ein von links kommendes Fahrzeug, dessen Fahrzeugführer das für ihn geltende Rotlicht missachtete und geradeaus den Kreuzungsbereich querte. Auf Grund der eingeleiteten Gefahrenbremsung konnte die 54-jährige Fahrzeugführerin einen Zusammenstoß verhindern.
Der hinter der 54-Jährigen fahrende 19-jährige Fahrzeugfüger eines PKW Skoda bemerkte die Gefahrenbremsung zu spät und konnte ein Auffahren auf den BMW nicht mehr verhindern.
Der unbekannte Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Für Hinweise zum Unfall wird gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter Tel. 03904/478 0 zu melden.
Autofahrerin übersieht Radfahrer
39171 Osterweddingen, Lange Göhren, 20.10.2025, 21:09 Uhr
Die 64-jährige Fahrzeugführerin eines PKW Mitsubishi beabsichtigte aus einer Grundstückseinfahrt auf die Straße Lange Göhren einzufahren. Dabei übersah sie einen von rechts kommenden 23-jährigen Radfahrer, welcher den Radweg auf der linken Seite befuhr. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich dieser schwer und wurde durch einen Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass besonders in der dunklen Jahreszeit auf gute Sichtbarkeit zu achten ist. Dies betrifft neben der vorgeschriebenen Beleuchtung auch das Tragen geeigneter Bekleidung. Des Weiteren gilt auch für Fahrradfahrer grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.
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