Polizeimeldungen Polizeirevier Börde
Vekehrslage
- Verkehrsunfall mit tödlich verletzter Person
- Nach Alkoholkonsum im Straßengraben gelandet
Verkehrslage
Verkehrsunfall mit tödlich verletzter Person
Colbitz, L 38/ 12.01.2026, 23:06 Uhr
Ein 64- jähriger Fahrzeugführer befuhr mit einem Kleintransporter die L 38 aus Richtung Colbitz in Fahrtrichtung Dolle. In gleicher Richtung vorausfahrend war ein 52- jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW VW unterwegs, bei welchem der Fahrer des Kleintransporters zum Überholen ansetzte und aufgrund der Glätte von der Fahrbahn abkam. Dabei geriet dieser derart ins Schleudern, dass dessen Fahrzeug mit dem Heck des vorausfahrenden Fahrzeugs kollidierte. Der 64- Jährige stieß mit seinem Kleintransporter schließlich gegen einen Baum am Fahrbahnrand. Aufgrund der Schwere der Verletzungen wurde der Betroffene ins Klinikum Olvenstedt verbracht, wo er wenige Stunden später seinen Verletzungen erlag. Der 52- jährige Fahrzeugführer blieb infolge des Unfalls leicht verletzt. Die genauen Umstände des Unfallhergangs werden nun ermittelt.
Neben polizeilichen Einsatzkräften waren auch die Kameraden der angrenzenden Feuerwehren im Einsatz.
Nach Alkoholkonsum im Straßengraben gelandet
Wanzleben/ B 246/ 12.01.2026, 21:40 Uhr
Durch einen Zeugen wurde bekannt, dass auf der Bundesstraße zwischen Remkersleben und Wanzleben ein Fahrzeug im Straßengraben liegt. Bei Eintreffen polizeilicher Einsatzkräfte bestätigte sich die Meldung. Im Fahrzeug konnte eine weibliche Person angetroffen werden, die sehr aufgeregt wirkte. Demnach ist diese nach bisherigen Erkenntnissen mit ihrem PKW in Richtung Wanzleben gefahren, als dieser ein LKW entgegenkam. Dabei kam die 43- Jährige von der Fahrbahn ab und rutschte im Bereich einer Kurve in den Straßengraben. Aufgrund des Verdachts des Alkoholkonsums wurde ein Alkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 2,38 Promille ergab. Die Beschuldigte wurde zur Blutprobenentnahme verbracht und die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass für das Fahrzeug kein Pflichtversicherungsschutz bestand. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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