Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen
Kriminalitätsgeschehen Einbruch in Gartenlaube Unbekannte Täter sollen zwischen dem 06.10.2016, 16:00 Uhr und dem 07.10.2016, 15:50 Uhr, im Ortsteil Roßlau, auf einem Gartengrundstück der Kleingartenanlage ?Stadtgarten?, in einen Geräteraum und in die dortige Laube gewaltsam eingedrungen sein. Nach Angaben des Geschädigten wurden eine Wolldecke, ein Akkuschrauber sowie ein elektrischer Fuchsschwanz mit dazu gehörigen Koffern entwendet. Die vorläufige Schadenshöhe wurde auf ca. 400,-? beziffert. Kellereinbruch Im Tatzeitraum vom 05.10.2016, 10:00 Uhr, bis zum 07.10.2016, 15:34 Uhr, sollen unbekannte Täter in Dessau-Roßlau, im innerstädtischen Bereich Süd, Törtener Straße, gewaltsam in einen Keller eingedrungen sein. Angaben zum möglichen Diebesgut konnten bisher nicht getroffen werden. Weiterhin soll vom Hinterhof des betroffenen Wohnhauses ein Fahrradsattel entwendet worden sein. Ob ein Tatzusammenhang besteht, ist ebenso Teil der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Verkehrsgeschehen Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden Am 07.10.2016 ereignete sich um 07:52 Uhr ein Verkehrsunfall auf der L 135 zwischen den Ortsteilen Mildensee und Sollnitz. Nach Angaben des 57- jährigen Fahrzeugführers eines Nutzfahrzeuges Opel Movano, brach beim Durchfahren der Rechtskurve unmittelbar vor dem Abzweig ?Schwarzer Stamm? das Heck des Lkw aus. In weiterer Folge kam das Fahrzeug ins Schleudern, drehte sich, traf einen Leitpfosten und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Auf dem dortigen Feld kam der Lkw auf der linken Fahrzeugseite liegend zum Stillstand. Der Fahrzeugführer konnte sein Fahrzeug unverletzt verlassen. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 6.000,-? beziffert. Fahren unter Alkoholeinfluss Am 08.10.2016 um 23.05 Uhr wurde in Dessau-Roßlau, zwischen den Ortsteilen Rodleben und Neeken, auf der K1776, ein 45-jähriger Mopedfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, nachdem er durch unsichere Fahrweise aufgefallen war. Hierbei wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein durchgeführter Atem-alkoholtest ergab einen vorläufigen Alkoholwert oberhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Daraufhin machte sich eine Blutprobenentnahme erforderlich. Nach eigenen Angaben ist der 45- Jährige auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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