Polizeimeldungen Polizeirevier Dessau-Roßlau
Berichtszeitraum vom 04.08.2024 bis 05.08.2024
Kriminalitätslage
Betrug mit Lexika und Buchsammlungen
Strafanzeige wegen Betrug erstattete ein über 80 Jahre altes Dessauer Ehepaar im Polizeirevier Dessau-Roßlau.
Nach ihren Angaben hatten sie im Vorfeld telefonischen Kontakt zu einer vermeintlichen Vermittlerin die versprach, die Lexika Sammlung des Ehepaares weit über marktüblichen Preisen zu verkaufen. Allerdings sei für den Verkauf ein Echtheitszertifikat notwendig, da die Sammlung sonst wertlos sei. Aus diesem Grund ließ sich das Ehepaar auf einen Termin zur Begutachtung der Sammlung ein. Nach der Zertifizierung am 02. August 2024 durch einen vermeintlichen Gutachter bekam das Paar eine Rechnung über knapp 3.200 Euro, die sie auf das angegebene Konto überwiesen. Erst nach der Überweisung des Geldbetrages wurde den Geschädigten klar, dass sie einem Betrug zum Opfer gefallen waren.
Die Polizei rät:
Werden sie misstrauisch, wenn Fremde sie auf ihre Büchersammlung ansprechen. Vertreter dubioser Firmen kontaktieren sie unter dem Vorwand, die Sammlung vor Ort in Augenschein nehmen zu wollen. Bei diesem Termin wird dann entweder suggeriert, die Sammlung durch den Kauf weiterer teurer Bücher zu vervollständigen, oder aber gegen Gebühr sich in einer Verkaufsdatenbank „registrieren“ zu lassen, um dann die Sammlung mit angeblich großem Gewinn veräußern zu können. Sollten sie tatsächlich eine Büchersammlung verkaufen wollen, erkundigen sie sich zuvor über den tatsächlichen Wert der Sammlung. Sprechen sie mit Angehörigen oder Verwandten.
Falsche Gewinnversprechen
Über einen vermeintlichen Gewinn von knapp 40.000 Euro wurde eine 64-jährige Geschädigte am 03. August 2024 gegen 09:00 Uhr durch eine unbekannte Person telefonisch informiert. In dem Telefongespräch gab der Unbekannte an, dass der Gewinn aus einer Lotterie in Kürze durch einen Notar sowie Begleitpersonen mit dem Geldkoffer zu ihrer Wohnanschrift gebracht und dort übergeben werde. Weiterhin gab der unbekannte Täter an, dass der Notar vor der Geldübergabe separat bezahlt werden müsse. Diese Bezahlung sollte jedoch nicht mit Bargeld, sondern durch die telefonische Übermittlung der Codes von Geschenkkarten im Wert von circa 1.000 Euro erfolgen.
Da es der Geschädigten merkwürdig vorkam, den Notar extra bezahlen zu müssen, und dafür noch Guthabenkarten zu erwerben, informierte sie die Polizei. So konnte ein materieller Schaden vermieden werden.
Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren.
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder sonstige persönliche Daten.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adressen und Telefonnummern der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet.
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung möglicherweis unberechtigt auf Ihrer Telefonrechnung aufgeführt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Erstatten Sie im Zweifel immer Strafanzeige bei der Polizei.
Sachbeschädigung an einem PKW
Eine Sachbeschädigung an dem von ihr genutzten PKW Skoda zeigte eine 61-Jährige am 03. August 2024 gegen 19:30 Uhr bei der Polizei in Dessau-Roßlau an.
Nach ihren Angaben hatte sie das Fahrzeug gegen 13:45 Uhr auf einem frei zugänglichen Parkplatz in der Unruhstraße abgestellt. Als sie gegen 19:30 Uhr zum Abstellort zurückkehrte, musste sie feststellen, dass in der Zwischenzeit unbekannte Täter zwei Reifen des PKW mit einem unbekannten Gegenstand zerstörten. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf etwa 800 Euro geschätzt.
Kellereinbruch
Telefonisch wurde die Polizei in Dessau-Roßlau am 03. August 2024 gegen 22:00 Uhr über einen Einbruch in mehrere Kellerverschläge informiert.
Vor Ort wurde bekannt, dass unbekannte Täter am 03. August 2024 zwischen 12:00 Uhr und 22:00 Uhr in den Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der Berliner Straße in Roßlau gelangten. Im Anschluss verschafften sie sich gewaltsam Zutritt zu insgesamt fünf Kellerverschlägen. Diese wurden nach Wertgegenständen durchsucht. Ob Gegenstände entwendet wurden, konnte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht gesagt werden. Der entstandene Sachschaden wurde auf circa 150 Euro geschätzt.
Verkehrskontrolle
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 04. August 2024 gegen 21:00 Uhr einen PKW Volkswagen fest, der die Kochstedter Kreisstraße in Richtung Dessauer Zentrum befuhr. Das Fahrzeug wurde angehalten und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Im Rahmen der Kontrolle wurde bekannt, dass bei dem PKW die Haftpflichtversicherung bereits seit Ende März 2024 abgelaufen und nicht erneuert wurde, so dass die 46-Jährige ohne Pflichtversicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Ein vor Ort durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest bei der Fahrerin regierte zudem positiv auf die Einnahme berauschender Mittel, so dass eine Blutprobenentnahme angeordnet und in einem Krankenhaus durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die entsprechenden Verfahren eingeleitet.
Brand
Über einer Sachbeschädigung, die durch ein Feuer ausgelöst wurde, informierte die Einsatzleitstelle das Polizeirevier in Dessau-Roßlau am 04. August 2024 gegen 03:15 Uhr.
Nach dem Eintreffen der Polizeibeamten vor Ort wurde bekannt, dass sowohl eine Hecke als auch ein Zaun aus bisher nicht geklärter Ursache in Brand gerieten. Der Brand war durch die Kräfte der Berufsfeuerwehr Dessau-Roßlau, sowie der freiwilligen Feuerwehr Waldersee zur Ankunftszeit bereits gelöscht. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 2.000 Euro geschätzt.
Verkehrslage
Wildunfall
Am 04. August 2024 gegen 03:40 Uhr befuhr ein 22-jähriger Fahrer eines PKW Citroen die Argenteuiler Straße in Richtung Randstraße Alten. Als plötzlich ein Reh die Fahrbahn überquerte, konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden. Das Reh musste durch die eingesetzten Polizeibeamten von seinem Leiden erlöst werden. Am PKW entstand Sachschaden von circa 500 Euro.
Leichtverletztes Kind
Der 49-jähirge Fahrer eines Linienbusses befuhr am 04. August 2024 gegen 20:25 Uhr die Busspur in der Askanischen Straße. Als er die Museumskreuzung in Richtung Altener Straße überquert hatte, musste er sein Fahrzeug wegen eines Fußgängers auf der Fahrbahn stark abbremsen. Durch das Bremsen fiel eine 3-jährige Insassin aus ihrem Sitz und stieß gegen eine Trennwand. Das Kind erlitt leichte Verletzungen und wurde für weitere Untersuchungen durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht. Der Fußgänger, wegen dem der Bus abbremsen musste, verließ nach dem Vorfall fluchtartig und pflichtwidrig den Ereignisort.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen werden Zeugen gesucht, die sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Verkehrsunfalles, insbesondere zur Identität des Fußgängers, geben können. Die Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0340/2503-0, oder per E-Mail an levd.prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de im Polizeirevier Dessau-Roßlau zu melden.
Impressum:
Polizeirevier Dessau-Roßlau
Zentrale Aufgaben
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06844 Dessau-Roßlau
Tel: (0340) 2503-301
Fax: (0340) 2503-210
Mail:za.prev-de@polizei.sachsen-anhalt.de