Polizeimeldungen Polizeirevier Dessau-Roßlau
Berichtszeitraum vom 28.08.2025 bis 29.08.2025
Kriminalitätslage
Tür beschädigt
Eine Sachbeschädigung an einer Tür in einem Mehrfamilienhaus in der Friedrichstraße wurde der Polizei in Dessau-Roßlau am 28. August 2025 telefonisch mitgeteilt. Vor Ort konnte der 51- jährige Geschädigte durch die eingesetzten Polizeibeamten angetroffen werden. Er gab an, dass sich unbekannte Täter zwischen dem 27. August 2025, 19:00 Uhr und dem 28. August 2025, 11:00 Uhr gewaltsam Zutritt zu dem von ihm genutzten Lagerraum verschafften und dabei die Zugangstür zum Lager beschädigten. Entwendet wurde augenscheinlich nichts. Der an der Tür entstandene Schaden liegt bei etwa 300 Euro.
Nichtautorisierte Abbuchungen
Strafanzeige wegen Betrug erstattete ein 46-jähriger Geschädigter im Polizeirevier Dessau-Roßlau. Er hatte in den Nachmittagsstunden des 27. August 2025 auf seinem Mobiltelefon von seiner Hausbank insgesamt drei Benachrichtigungen über Abbuchungen von seinem Onlinekonto erhalten. Bei der Kontrolle seiner Auszüge musste er feststellen, dass unbekannte Täter in drei Fällen versucht hatten, Geld von seinem Konto auf ein im europäischen Ausland befindliches Konto zu überweisen. Zwei Überweisungen im Gesamtwert von knapp 4.650 Euro konnten durch die Bank abgelehnt und somit verhindert werden, eine dritte Überweisung in Höhe von knapp 1.600 Euro wurde jedoch ausgeführt. Ob die Bank des Geschädigten dieses Geld zurückbuchen kann, war zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung nicht bekannt.
Trunkenheit im Verkehr
Während ihrer Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 29. August 2025 gegen 00:50 Uhr auf der B 184 einen PKW Volkswagen fest, der von Roßlau in Richtung Dessau fuhr. Sie beschlossen, eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Als sich die Polizeibeamten dem PKW näherten, bemerkten sie, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug am Straßenrand der Bundesstraße, auf Höhe der Abfahrt Kleine Mückenberge, abgestellt hatte und bei laufendem Motor telefonierte. Bei der im Anschluss durchgeführten Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei dem 54-jährigen Fahrer Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von über zwei Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durch einen Arzt in einem Krankenhaus durchgeführt. Der Führerschein des Fahrzeugführers wurde sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren wegen „Trunkenheit im Verkehr“ eingeleitet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
In der jüngsten Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass die Polizei auf der betonierten Freifläche der Alten Landebahn Fahrzeugführer feststellt, die dort ein Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen, obwohl sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Da es sich bei dieser Fläche um öffentlichen Verkehrsraum handelt, begehen die Fahrzeugführer dabei eine Straftat gemäß § 21 StVG. Neben einer im Gesetz angedrohten Gefängnis- oder Geldstrafe für die Begehung dieser Straftat, kann als Maßregel zudem zusätzlich eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden. So kann der in naher Zukunft sicher geglaubte Führerschein plötzlich in weite Ferne rücken, wenn illegale Fahr- und Übungsstunden, ohne Beisein eines Fahrlehrers, absolviert werden. Doch nicht nur der Fahrer macht sich strafbar. Auch der Halter des Fahrzeuges begeht eine Straftat, wenn er wissentlich sein Kraftfahrzeug einer Person überlässt, die nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich selbst mit in dem Fahrzeug befindet oder die Aufsicht einer anderen Person überlässt.
Verkehrslage
Auffahrunfall
Am 28. August 2025 gegen 07:10 Uhr ereignete sich in der Gropiusallee ein Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen, bei dem eine Person verletzt wurde. Ein 66-jähriger Fahrer eines Kleintransporter Citroen befuhr die Gropiusallee in Richtung Kreisverkehr Sieben Säulen und musste verkehrsbedingt bremsen. Eine nachfolgende 52-jährige Fahrerin eines PKW Audi bemerkte dies zu spät und fuhr auf. Durch den Aufprall wurden in dem PKW Audi die Airbags ausgelöst. Dabei verletzte sich die Fahrerin leicht, lehnte jedoch eine ärztliche Versorgung vor Ort ab. Sie gab an, selbstständig einen Arzt aufzusuchen. Der Pkw Audi war nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Der entstandene Sachschaden wurde mit circa 12.000 Euro beziffert.
Fahrstreifenwechsel
Zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam es am 28. August 2025 gegen 11:30 Uhr auf der Helmut-Kohl-Straße. Ein 65-jähriger Fahrer eines LKW Daimler-Benz befuhr den linken Fahrstreifen der Helmut-Kohl-Straße aus Richtung Wasserwerkstraße in Richtung Gliwicer Straße. Er beabsichtigte, einen PKW Opel, der sich auf der rechten Fahrspur befand, zu überholen. Beim anschließendem Fahrstreifenwechsel von der linken Fahrspur in die rechte Fahrspur kollidierte er mit dem Fahrzeug des 74-jährigen Fahrers, welches sich noch neben dem LKW befand. Durch den Aufprall geriet der PKW Opel ins Schleudern und kam letztendlich auf dem Mittelstreifen zum Stillstand. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von etwa 22.000 Euro.
Auffahrunfall
Am 28. August 2025 gegen 14:30 Uhr befuhr ein 69-jähriger Fahrer eines PKW Daimler die Oranienbaumer-Chaussee in Richtung Friedensbrücke. Aufgrund der stockenden Verkehrslage musste er sein Fahrzeug abbremsen. Ein nachfolgender 62-jähriger Fahrer eines PKW Peugeot bemerkte dies zu spät und fuhr auf. Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen wurde mit etwa 15.000 Euro beziffert.
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