Polizeimeldung: 60 / 2026
Dessau-Roßlau, den 27.02.2026

Polizeimeldungen Polizeirevier Dessau-Roßlau

Berichtszeitraum vom 26.02.2026 bis 27.02.2026

Kriminalitätslage

Einbruch in eine Garage

Einen Einbruch in eine Garage in einem Garagenkomplex in der Arlberger Straße wurde der Polizei in Dessau-Roßlau am 25. Februar 2026 gegen 13:45 Uhr mitgeteilt. Vor Ort trafen die eingesetzten Polizeibeamten auf den Anzeigenerstatter und einen weiteren Zeugen. Beide sind nicht die Nutzer der Garage, hatten jedoch unabhängig voneinander den Einbruch in die Garage festgestellt, da die Garagentür offenstand. Beiden Personen war weder der Name noch die Anschrift des Nutzers der Garage bekannt. Ob aus der Garage Gegenstände entwendet wurden, konnte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Der Sachschaden an der Garagentür beläuft sich auf etwa 70 Euro.

Computerbetrug

Am 25. Februar 2026 bekam eine 67-jährige Geschädigte Post von ihrer Bank. In dem Schreiben wurde ihr mitgeteilt, dass die Bank ihre Visa-Karte aufgrund eines rechtswidrigen Datenabgriffes sperrte. Auf den beigefügten Kontoauszügen war ersichtlich, dass unbekannte Täter zwischen dem 18. Februar 2026 und dem 20. Februar 2026 knapp 3.000 Euro von ihrem Konto abbuchten. Insgesamt erfolgten 18 Umbuchungen auf ein im Ausland befindliches Konto. Zusätzlich zur Sperrung der Kreditkarte durch die Bank nahm die Geschädigte das bei der Polizei angebotene Sperrverfahren KUNO in Anspruch. Dieses Sperrverfahren verhindert die Zahlung per Karte, bei der eine Unterschrift geleistet werden muss, also dem elektronischen Lastschriftverfahren. Wie die Täter an die Bankdaten gelangten und ob das Geld zurückgebucht werden kann, ist momentan nicht bekannt.

Haftbefehl vollstreckt

Einen offenen Haftbefehl konnten Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau-Roßlau am 26. Februar 2026 vollstrecken. Sie suchten den 41-Jährigen an seiner Wohnanschrift auf, wo sie ihn antrafen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, da er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte und ersatzweise auch durch eine Gefängnisstrafe vollstreckt werden kann. Der Betroffene zahlte den haftbefreienden Geldbetrag und konnte so einen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden.

 

Verkehrslage

Wildunfall

Eine 46-jährige Fahrerin eines PKW Audi befuhr am 26. Februar 2026 gegen 06:00 Uhr die B 185 von Köthen kommend in Richtung Dessau. Etwa 200 Meter vor dem Ortseingang in Dessau-Mosigkau querte ein Wildschwein die Fahrbahn von rechts nach links und es kam zur Kollision mit dem PKW. Dabei verletzte sich die Fahrerin leicht. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von circa 7.000 Euro. Das Wildschwein verendete an der Unfallstelle.

Kollision mit einem Hydranten

Am 26. Februar 2026 gegen 13:00 Uhr befuhr ein 55-Jähriger mit einem PKW Volkswagen rückwärts die Ratsgasse. Dabei übersah er einen Hydranten und kollidierte mit diesem. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro.

Auffahrunfall

In der Antoinettenstraße kam es am 26. Februar 2026 gegen 17:25 Uhr zu einem Verkehrsunfall. Ein 66-jähriger Fahrer eines PKW Audi befuhr die Antoinettenstraße und beabsichtigte, nach rechts in die Bitterfelder Straße abzubiegen. Während des Abbiegevorgangs musste er verkehrsbedingt aufgrund eines Radfahrers, der die Bitterfelder Straße querte, abbremsen. Eine hinter dem Audi fahrende 47-jährige Fahrerin eines PKW Renault, die ebenfalls von der Antoinettenstraße in die Bitterfelder Straße abbiegen wollte, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zur Kollision der beiden PKW. Dabei entstand Sachschaden, dessen Höhe mit etwa 3.500 Euro beziffert wurde. Beide Beteiligten blieben unverletzt.

Im Vorbeifahren gestreift

Ein 80-jähriger Fahrer eines PKW Nissan befuhr am 27. Februar 2026 gegen 07:00 Uhr die Augustenstraße aus Richtung Heidestraße kommend. Auf Höhe einer dort befindlichen Kindertagesstätte streifte er einen am rechten Fahrbahnrand parkenden PKW Volkswagen einer 20-Jährigen. Der entstandene Sachschaden an den beiden Fahrzeugen wurde mit etwa 1.200 Euro beziffert.

 

Sonstiges

Neues Versicherungsjahr für Kleinfahrzeuge

Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass wie in jedem Jahr ab dem 01. März ein neues Versicherungsjahr beginnt und Mofas, Mopeds und Kleinkrafträder, E-Scooter, E-Bikes, Roller, Segways, motorisierte Krankenfahrstühle und entsprechende Fahrzeuge mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden müssen. Diese haben für jedes Jahr eine neue Farbe, in diesem Jahr ist das Versicherungskennzeichen schwarz. Die entsprechenden Kennzeichen erhalten sie direkt nach dem Abschluss einer Pflichtversicherung bei dem jeweiligen Anbieter. Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat dar.

 

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