Polizeimeldung
Kriminalitätsgeschehen: ?Umweltgefährdende Abfallbeseitigung? Groß Quenstedt ? In den Vormittagsstunden (ca. 10:00 Uhr) des 04.08.2016 stellten Passanten am Bahndamm, 500m i. R. Halberstadt eine nicht zu beziffernde Mange von alten Ölkanistern, 1 x 200 l Ölfass, eine Autobatterie, verölte Kfz.- Federbeine sowie diverse Motorradteile fest. Die illegale Müllkippe umfasst ca. 2 qm. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde bereits eingeleitet. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang Zeugen und Hinweise aus der Bevölkerung. Hinweise bitte unter folgender Telefonnummer: 03941/674-193. Verkehrsgeschehen: keine Meldung Sonstiges: Öffentlichkeitsfahndung nach Handtaschendiebstahl aus Kfz Ballenstedt, Landkreis Harz Am 29.09.2015 wurde in Ballenstedt, Parkplatz Robert-Koch-Straße, die Scheibe der linken hinteren Tür durch bisher unbekannten Täter eingeschlagen. Aus dem PKW wurde eine Handtasche entwendet. In der Handtasche befanden sich unter anderem auch die EC-Karten der Geschädigten. Mit diesen Karten wurden unmittelbar nach dem Diebstahl am 29.09.2015 am Geldausgabeautomaten der Harzsparkasse in Meisdorf mehrere Bargeldbeträge unberechtigt abgehoben. Die Person, welche die Abhebungen tätigte konnte durch die Überwachungskamera aufgenommen werden. Wer kennt den auf dem Bild der Überwachungskamera abgebildeten Mann und/oder kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben? Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-193 oder jede andere Polizeidienststelle. Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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