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Halberstadt, den 29.04.2017

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Verkehrsunfall unter Einwirkung von AlkoholBlankenburg ? Am 29.04.2017 befuhr ein 49-Jähriger Blankenburger mit seinem PKW Ford gegen 17.15 Uhr in Blankenburg die Mühlenstraße aus Richtung Alte Mühle kommend.In der Mühlenstraße setzte der 49- jährige trotz Gegenverkehr zum Überholen an. Dabei stieß er mit dem entgegenkommenden PKW Skoda fast frontal zusammen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der PKW Ford nach rechts von der Fahrbahn geschleudert, überschlug sich seitlich, drehte sich um 180° und kam auf dem Gehweg auf den Rädern zum Stehen. Die 22 Jahre alte Fahrzeugführerin, ebenfalls aus Blankenburg stammend, wurde bei dem Zusammenstoß nicht verletzt.Durch die Polizeibeamten wurde während der Verkehrsunfallaufnahme Atemalkoholgeruch beim Unfallverursacher festgestellt. Der Test vor Ort ergab einen Alkoholwert von 1,96 Promille. Aufgrund dieser Feststellungen wurde eine Blutprobenentnahme richterlich angeordnet und durchgeführt, sowie der Führerschein beschlagnahmt.Verkehrsunfall unter Einwirkung von AlkoholL 229/Ermsleben ? Durch einen aufmerksamen Zeugen wurde die Polizei über ein verunfallten PKW Ford auf einem angrenzenden Acker an der L299 zwischen Welbsleben und Ermsleben. Ein Fahrzeugführer befand sich nicht mehr am oder im Fahrzeug.Durch die Beamten des RK Quedlinburg konnte der Fahrzeugführer, ein 42-jähriger Ermslebener festgestellt werden. Zum Unfallhergang gab er an, dass er sich durch eine auf der Fahrbahn befindliche Gruppe von Radfahrern verunsichert fühlte, erschrak und anschließend durch ein fehlerhaftes Fahrmanöver von der Fahrbahn abkam. Dabei beschädigte er einen Baum und überschlug sich mit seinem PKW. Der 42 Jährige erlitt dadurch aber keinerlei Verletzungen.Während der Aufnahme des Verkehrsunfalls konnte Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden. Der anschließend durchgeführte Test ergab einen Wert von 0,62 Promille. Da der Unfallverursacher behauptete, dass er nach dem Verkehrsunfall Alkohol getrunken hat, wur-den per richterlicher Entscheidung eine zweimalige Blutprobenentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet.

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