Öffentlichkeitsfahndung nach Enkeltrickbetrug Halberstadt, Landkreis Harz
Am 22.06.2018 wurde eine Rentnerin in Aspenstedt Opfer des so genannten Enkeltrickbetruges. Eine bislang unbekannte Frau gab sich am Telefon als Enkelin der Rentnerin aus und täuschte vor, für den Kauf eines zur Versteigerung stehenden Wohnmobils dringend mehrere eintausend Euro Bargeld zu benötigen. Nachdem die Rentnerin das Geld von ihrem Konto abgehoben hatte, übergab sie es einem bislang unbekannten Mann. Der auf dem so genannten Phantombild abgebildete Mann steht im dringenden Verdacht, das Geld in Empfang genommen zu haben. Der Gesuchte wird ca. 30 bis 40 Jahre alt, ca. 1,65 m bis 1,70 m groß und untersetzt bis dick beschrieben. Er hat einen runden Kopf und auffallend buschige Augenbrauen. Zur Tatzeit war er mit einer dunklen Mütze, einer blauen Jeansjacke und einer dunklen Hose bekleidet.- Wo ist diese Person noch in Erscheinung getreten?- Wer ist durch einen ähnlich gelagerten Fall des Enkeltrickbetruges geschädigt worden und hat dies bislang noch nicht bei der Polizei angezeigt?- Wem sind am Freitag, den 22.06.2018, zwischen 11:00 Uhr und 12:30 Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge in Aspenstedt aufgefallen?Wer kennt den auf dem Phantombild abgebildeten Mann und/oder kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben? Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293 oder jede andere Polizeidienststelle.Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?
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