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Halberstadt, den 09.07.2019

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Polizei warnt vor falschen DachdeckernQuedlinburg ? Am 09.07.2019 sprachen zwei bislang Unbekannte einen 73-jährigen Rentner gegen 16:15 Uhr an dessen Wohnhaus in der Pölle an und stellten sich als Dachdecker eines örtlich ansässigen Unternehmens vor. Sie gaben an, dass der Schornstein des Wohnhauses des Rentners defekt sei und repariert werden müsse. Dies hätten sie bei Arbeiten von einem benachbarten Haus gesehen. Bei der Inaugenscheinnahme des Schornsteins im Haus lenkte einer der beiden den 73-Jährigen ab, wobei der andere den Schornstein mit Wasser besprühte, um somit undichte Stellen am Schornstein zu suggerieren. Die beiden Unbekannten boten sich in weiterer Folge auch gleich an, den vermeintlichen Schaden umgehend zu beheben. Die dafür entstehenden Kosten würden sich auf 1.000 Euro belaufen. Die vermeintlichen Dachdecker gaben an, das Geld für den Materialeinkauf zu benötigen. Daraufhin begab sich die Ehefrau des 73-Jährigen zum Kreditinstitut, wo sie das Geld abhob und den beiden Unbekannten übergab. Diese gaben an, das notwendige Material einzukaufen und später zum Wohnhaus des Rentnerehepaares zwecks der Reparaturarbeiten zurückzukommen. Da die beiden bislang nicht wieder erschienen sind, erstattete der Rentner Anzeige bei der Polizei. Die Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet. Die beiden gesuchten Männer werden ca. 25 bis 35 Jahre alt beschrieben. Einer der beiden hatte ein rundes Gesicht. Er trug lockiges Haar. Die zweite Person hatte ein schmales Gesicht und trug kurzes Haar. Beide Männer trugen zum Tatzeitpunkt verstaubte Arbeitsbekleidung.Sachdienliche Hinweise zu den gesuchten Männern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.E-Scooter ohne Pflichtversicherung Halberstadt ? Am 09.07.2019 befuhr ein 61-Jähriger aus Halberstadt mit einem E-Scooter gegen 16:50 Uhr den Radweg in der Magdeburger Straße in Richtung Innenstadt, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.

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