Polizeimeldung des Polizeireviers Harz
Jahnwiese mit Quads ?umgepflügt?; Zeugen gesuchtHalberstadt ? Am 14.11.2019 haben bislang Unbekannte in den späten Abendstunden mit einem oder mehreren Quads mehrere hundert Quadratmeter der in den Spiegelsbergen gelegenen Jahnwiese durch Fahr- und Wendemanöver beschädigt. Die Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet und suchen Zeugen des Vorfalls.Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.Unter Drogeneinfluss und mit MacheteQuedlinburg ? Am 27.11.2019 befuhr ein 30-Jähriger aus Ballenstedt mit einem Pkw VW gegen 00:40 Uhr die Erwin-Baur-Straße, obwohl er im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. Sollte sich der Anfangsverdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss der 30-Jährige mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus fanden die Beamten im Fahrzeug eine Machete neben dem Fahrersitz. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten die Machete sicher.Ladendieb am Folgetag verurteiltWernigerode ? Am 26.11.2019 entwendete ein 24-jähriger Asylbewerber aus Marokko gegen 17:15 Uhr einen Parfümartikel im Wert von ca. 60 Euro in einer Parfümerie in der Breiten Straße. Der Mann konnte nach einem kurzen Fluchtversuch durch einen Detektiv in der Breiten Straße gestellt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, wurde der 24-Jährige vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Mann im Rahmen des so genannten besonders beschleunigten Verfahrens am 27.11.2019 dem zuständigen Richter am Amtsgericht in Halberstadt vorgeführt. Dieser verurteilte den wegen mehrerer Eigentumsdelikte bereits verurteilten und im Juni aus der Haft entlassenen Mann am heutigen Vormittag zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Er wird nun die Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen haben.
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