Polizeimeldung Polizeirevier Harz
Öffentlichkeitsfahndung nach Wohnungseinbruchsdiebstahl
Halberstadt, Landkreis Harz
Im Tatzeitraum vom 10. Juli 2024 bis zum 11. Juli 2024 entwendeten bislang unbekannte Täter eine Handtasche aus der Wohnung einer Frau in der Paul-Selke-Straße in Elbingerode. In der Handtasche befanden sich neben mehreren hundert Euro Bargeld eine EC-Karte, mit welcher ein bislang unbekannter Täter am 11. Juli 2024 in der Sparkasse Elbingerode unberechtigt 1000 Euro vom Konto der Frau abhob und Tabakwaren an Automaten erwarb.
Bei dem Unbekannten handelt es sich um einen Mann im Alter von ca. 25 bis 35 Jahren. Die Person ist ungefähr 1,70 m bis 1,80 m groß und trug zur Tatzeit eine graue Jogginghose, eine schwarze Adidas-Joggingjacke sowie eine weiße „Nike“-Cap und auffällige rote Turnschuhe. Die Person hat kurze dunkelblonde Haare und war mit einer schwarzen Sonnenbrille sowie einem roten Röhrenschal (gemustert) vermummt.
Die auf den folgenden Bildern dargestellte männliche Person steht im dringenden Verdacht, diese Tat begangen zu haben.
Wer kennt den auf den Bildern dargestellten Mann und/oder kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben?
Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293. Zudem steht es Hinweisgebern frei, sich jederzeit persönlich an die Polizeidienststelle ihrer Wahl zu wenden.
Hinweis: „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
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