Polizeimeldung Polizeirevier Harz
Öffentlichkeitsfahndung nach schwerem Landfriedensbruch
Thale, Landkreis Harz
Am 23. März 2024 kam es im Zeitraum von 15:55 Uhr und 16:21 Uhr in der Ortslage Thale infolge eines Landespokalspiels des SV Stahl Thale und des Halleschen FC zu gezielten tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte unter Anwendung diverser Gegenstände durch mehrere Tatverdächtige.
Die Tatverdächtigen sind den jeweiligen Fan-Gruppierungen der Vereine angehörig und verübten die Tathandlungen jeweils aus ihren Fan-Gruppierungen heraus.
In diesem Zusammenhang entstanden eine Vielzahl von Beschädigungen am Vereinsheim sowie am dortigen Mobiliar.
Die Tathandlungen ereigneten sich an mehreren Bereichen, insbesondere:
- vor dem Vereinsheim des SV Stahl Thale e. V. sowie
- im Bereich der durch Bauzäune gesicherten Fan-Trennung.
Die auf den folgenden Bildern dargestellten Personen (sieben Tatverdächtige der Gäste-Fans; fünf Tatverdächtige der Heim-Fans) stehen im Verdacht, diese Taten begangen zu haben.
Wer kennt die auf den Bildern dargestellten Personen und/oder kann Hinweise zu deren Identitäten und/oder Aufenthaltsorten geben?
Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293. Zudem steht es Hinweisgebern frei, sich jederzeit persönlich an die Polizeidienststelle ihrer Wahl zu wenden.
Hinweis: „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“






















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