Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land
Jerichow/OT Zabakuck
Geschwindigkeitskontrolle
Gestern
Nachmittag und in den Abendstunden gingen die Regionalbeamten Bürgerhinweisen
nach, wonach die Genthiner Straße mit unangemessener Geschwindigkeit befahren
werden soll. In den insgesamt zwei Stunden der Kontrolle befuhren lediglich 13
Fahrzeuge die besagte Straße, von denen sich alle an die vorgeschriebenen 30
km/h hielten.
Möser
Fußgängerin fast angefahren
Gestern,
gegen 17.20 Uhr begab sich eine Frau, gemeinsam mit ihren beiden Enkelkindern
von Bahnhof in Möser auf dem Weg nach Hause. Im Bereich des Külzauer Weges
(hier existiert kein Fußweg) fuhr ein weißer Pkw Mercedes an der Personengruppe
so dicht vorbei, dass die Frau zur Seite sprang, in Folge dessen umknickte und
sich Verletzungen zuzog. Der Fahrer des Mercedes hielt mit einigem Abstand an,
fuhr dann aber weiter. Die Polizei hat Ermittlungen zu der Unfallflucht
eingeleitet.
Da
der weiße Mercedes ein JL ? Kennzeichen gehabt haben soll, besteht der
Verdacht, dass der Fahrer in Möser oder Umgebung wohnhaft sein könnte.
Hinweise
zu dem Pkw, bzw. dem Fahrer nimmt die Polizei in Burg, unter der Telefonnummer
03921-9200 entgegen.
Burg
VW mit entstempelten Kennzeichen erwischt
In
der zurückliegenden Nacht kontrollierten Beamte des Polizeireviers in Burg in
der Niegripper Chaussee einen Pkw VW, da dessen Fahrer mit einer doch sehr
ungewöhnliche Fahrweise auffiel. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus,
dass die Kennzeichentafeln entstempelt sind und der Pkw bereits seit März
dieses Jahres keinen Versicherungsschutz besitzt. Dem 55-jährigen Hohenwarther
wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde
eingeleitet.
Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Jerichower Land Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Beauftragter für PressearbeitTel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land
vermisstes 20-jähriges Mädchen aufgefunden
Am
heutigen Tag wurde im Raum Tangermünde eine Wohnung durchsucht, da Hinweise
verdichtet werden konnten, dass sich dort die Vermisste aufhalten könnte.
Die
Vermisste Angelina-Marie konnte wohlbehalten aufgefunden werden und wurde nach
einer ärztlichen Untersuchung zur Behandlung ihrer Epilepsie in ein Krankenhaus
verbracht. Die Hintergründe und näheren Umstände des Verschwinden und des
Aufenthalts in Tangermünde sind derzeit noch Gegenstand der laufenden
Ermittlungen.
Die Polizei bedankt sich für die Mithilfe und
nimmt hiermit den Fahndungsaufruf zurück und bitte um Herausnahme des Aufrufs,
samt Fotos.
Grabowski,
PHK
PM 310/2019 vom 18.09.2019
Genthin
vermisstes 20-jähriges Mädchen ?
Fahndungsaufruf
Seit Montag, den 16.09.2019 wird die
20-jährige Genthinerin Angelina-Marie Bannasch vermisst.
Die Eltern der jungen Frau verließen am
Vormittag des 16.09.2019 die gemeinsame Wohnung und stellten bei der Rückkehr
am Mittag das Fehlen der Tochter fest.
Angelina-Marie Bannasch wird folgendermaßen
beschrieben;
-
ca. 1,64 Meter groß
-
hat braunes längeres Haar
-
Sie ist bekleidet mit
o
einer Bluse mit Blumenmuster und weißem Rückenteil
o
einer langen roséfarbenen Jogginghose
o
weißen Turnschuhen
-
führt eine hellgraue Umhängtasche (mit Glitzerapplikationen) mit
Die Vermisste ist stark geistig
zurückgeblieben und nur bedingt orientierungsfähig. Darüber hinaus ist sie
zwingend auf Medikamente angewiesen, deren Nichteinnahme zu epileptischen
Anfällen führen werden.
Über den aktuellen Aufenthaltsort ist nichts
bekannt, jedoch besteht die Möglichkeit, dass sie in Tangermünde oder auch in
Stendal sein könnte.
(Foto: ?Vermisste Angelina-Marie Bannasch?)
?Die in der
Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen,
Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom
23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung
übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur
Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus
polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine
schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf
hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen
nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine
erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu
beenden.?
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