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Burg, den 18.09.2019

Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land

Jerichow/OT Zabakuck Geschwindigkeitskontrolle Gestern Nachmittag und in den Abendstunden gingen die Regionalbeamten Bürgerhinweisen nach, wonach die Genthiner Straße mit unangemessener Geschwindigkeit befahren werden soll. In den insgesamt zwei Stunden der Kontrolle befuhren lediglich 13 Fahrzeuge die besagte Straße, von denen sich alle an die vorgeschriebenen 30 km/h hielten.     Möser Fußgängerin fast angefahren Gestern, gegen 17.20 Uhr begab sich eine Frau, gemeinsam mit ihren beiden Enkelkindern von Bahnhof in Möser auf dem Weg nach Hause. Im Bereich des Külzauer Weges (hier existiert kein Fußweg) fuhr ein weißer Pkw Mercedes an der Personengruppe so dicht vorbei, dass die Frau zur Seite sprang, in Folge dessen umknickte und sich Verletzungen zuzog. Der Fahrer des Mercedes hielt mit einigem Abstand an, fuhr dann aber weiter. Die Polizei hat Ermittlungen zu der Unfallflucht eingeleitet. Da der weiße Mercedes ein JL ? Kennzeichen gehabt haben soll, besteht der Verdacht, dass der Fahrer in Möser oder Umgebung wohnhaft sein könnte. Hinweise zu dem Pkw, bzw. dem Fahrer nimmt die Polizei in Burg, unter der Telefonnummer 03921-9200 entgegen.     Burg VW mit entstempelten Kennzeichen erwischt In der zurückliegenden Nacht kontrollierten Beamte des Polizeireviers in Burg in der Niegripper Chaussee einen Pkw VW, da dessen Fahrer mit einer doch sehr ungewöhnliche Fahrweise auffiel. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Kennzeichentafeln entstempelt sind und der Pkw bereits seit März dieses Jahres keinen Versicherungsschutz besitzt. Dem 55-jährigen Hohenwarther wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Jerichower Land  Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Beauftragter für PressearbeitTel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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Burg, den 18.09.2019

Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land

vermisstes 20-jähriges Mädchen aufgefunden Am heutigen Tag wurde im Raum Tangermünde eine Wohnung durchsucht, da Hinweise verdichtet werden konnten, dass sich dort die Vermisste aufhalten könnte. Die Vermisste Angelina-Marie konnte wohlbehalten aufgefunden werden und wurde nach einer ärztlichen Untersuchung zur Behandlung ihrer Epilepsie in ein Krankenhaus verbracht. Die Hintergründe und näheren Umstände des Verschwinden und des Aufenthalts in Tangermünde sind derzeit noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei bedankt sich für die Mithilfe und nimmt hiermit den Fahndungsaufruf zurück und bitte um Herausnahme des Aufrufs, samt Fotos.     Grabowski, PHK     PM 310/2019 vom 18.09.2019 Genthin vermisstes 20-jähriges Mädchen ? Fahndungsaufruf   Seit Montag, den 16.09.2019 wird die 20-jährige Genthinerin Angelina-Marie Bannasch vermisst. Die Eltern der jungen Frau verließen am Vormittag des 16.09.2019 die gemeinsame Wohnung und stellten bei der Rückkehr am Mittag das Fehlen der Tochter fest. Angelina-Marie Bannasch wird folgendermaßen beschrieben; -                      ca. 1,64 Meter groß -                      hat braunes längeres Haar -                      Sie ist bekleidet mit o                      einer Bluse mit Blumenmuster und weißem Rückenteil o                      einer langen roséfarbenen Jogginghose o                      weißen Turnschuhen -                      führt eine hellgraue Umhängtasche (mit Glitzerapplikationen) mit   Die Vermisste ist stark geistig zurückgeblieben und nur bedingt orientierungsfähig. Darüber hinaus ist sie zwingend auf Medikamente angewiesen, deren Nichteinnahme zu epileptischen Anfällen führen werden. Über den aktuellen Aufenthaltsort ist nichts bekannt, jedoch besteht die Möglichkeit, dass sie in Tangermünde oder auch in Stendal sein könnte.   (Foto: ?Vermisste Angelina-Marie Bannasch?)   ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Stendal berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?    

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