Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land
Genthin Grabschmuck beschädigt Gestern Mittag stellte eine Angehörige eines auf dem Genthiner Friedhof beigesetztem Kindes fest, dass Teile des vor gut zwei Wochen abgelegten Grabschmucks durcheinandergebracht und teilweise beschädigt worden ist. Bei der Überprüfung der unmittelbaren Umgebung konnten drei weitere Kindergräber festgestellt werden, die auf gleich Art und Weise verunstaltet wurden. Die eingesetzten Beamten richteten die Gräber weitestgehend wieder her und leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Hinweise zu der Tat oder den Tätern nimmt die in Burg Polizei unter der Telefonnummer 03921-9200 entgegen. Burg Seat-Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs Gestern Nachmittag kontrollierten Beamte des Polizeireviers in Burg einen Pkw Seat und stellten dabei fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Nach Abschluss er Maßnahmen wurde dem 50-Jährigen die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Wenig später stellten dieselben Beamten den Seat samt Fahrer wieder fest und hielten ihn an. Als Konsequenz des nicht Befolgens der vorherigen Weisung, wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Genthin gestohlenes Fahrrad festgestellt Gestern Abend kontrollierten Beamte des Revierkommissariats Genthin einen Fahrradfahrer, der die Gröblerstraße befuhr. Bei der routinemäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass dieses Rad bereits im Jahr 2015 in Quedlinburg entwendet worden war. Der aktuelle Nutzer gab den Beamten über an, dieses Rad käuflich erworben zu haben und dieses auch belegen zu können. Er konnte einen Kaufbeleg beibringen, wonach er das Fahrrad in einem Genthiner Fahrradgeschäft erworben hatte. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Burg Zwei Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss erwischt In der zurückliegenden Nacht wurden im Stadtgebiet Burg mehrere Pkw kontrolliert. Bei einem Ford- und einem Hyundai-Fahrer konnten die Burger Polizeibeamten Hinweise auf möglichen Drogenkonsum feststellen und mittels Test auch bestätigen. Bei beiden wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt und ihnen die Weiterfahrt untersagt. Bei dem 33-jährigen Ford-Fahrer kam hinzu, dass dieser gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, so dass die Beamten ein entsprechendes Strafverfahren einleiteten.
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