Polizeimeldung: 058/2025
Burg, den 04.03.2025

Polizeimeldungen des PRev. Jerichower Land

Berichtszeitraum vom 03.03. bis 04.03.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Brand eines Einfamilienhauses" "Geschwindigkeitskontrollen" "Elektroroller ohne Versicherung"

 

 

Brand eines Einfamilienhauses

Genthin, Am Mühlengraben, 03.03.2025, 13:33 Uhr

Am frühen Nachmittag des gestrigen Tages kam es zu einem Brand eines Einfamilienhauses in Genthin. Der Brand konnte erfolgreich durch die zuständige Feuerwehr gelöscht werden. Die beiden Bewohner des Einfamilienhauses wurden durch den Rettungsdienst behandelt und zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurden zunächst Spuren gesichert und die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Durch den Brand im Heizungskeller sind erhebliche Schäden entstanden, eine genaue Bezifferung der Schadenssumme ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Feuerwehren Genthin und Mützel waren mit sechs Fahrzeugen und 13 Kameraden vor Ort.

 

Geschwindigkeitskontrollen

Genthin, Bundesstraße 1, 03.03.2025, 08:00 Uhr – 13:15 Uhr

Durch die Polizei im Jerichower Land wurden in den Vormittagsstunden auf der Jerichower Straße in Genthin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h. Im gesamten Zeitraum wurden 1129 Fahrzeuge von dem Messgerät erfasst. Bei diesen wurden in der Summe 11 Überschreitungen festgestellt. Die Betroffenen erhalten in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Magdeburg. Der Spitzenreiter passierte die Messstelle mit 95 km/h.

 

Elektroroller ohne Versicherung

Burg, Zerbster Chaussee, 03.03.2025, 11:00 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte des Polizeireviers Jerichower Land in Burg, in der Zerbster Chaussee, einen Elektroroller. Es stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass das Fahrzeug nicht pflichtversichert war. Dem 25-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige aufgenommen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fahren eines Elektrorollers ohne gültigen Versicherungsschutz nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet. Es wird empfohlen, vor Fahrtantritt unbedingt sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

 

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