Polizeimeldung: 202/2025
Burg, den 03.08.2025

Polizeimeldungen des Polizeirevieres Jerichower Land

Berichtszeitraum vom 01.08.2025 bis 03.08.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Verkehrsunfall mit Personenschaden" "Fahren unter Alkoholeinfluss" "Fahren unter Drogeneinfluss" "Verkehrsunfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis" "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz"

Verkehrsunfall mit Personenschaden
Genthin, Geschwister-Scholl-Straße, 01.08.2025, 12:18 Uhr
Am Freitag ereignete sich gegen Mittag ein Verkehrsunfall in der Geschwister-Scholl-Straße in Genthin. Eine 21-jährige Motoradfahrerin befuhr die Geschwister-Scholl-Straße, als der vor ihr fahrende PKW verkehrsbedingt halten musste. Dies bemerkte die 21-Jährige zu spät und musste eine Gefahrenbremsung einleiten. Hierbei rutschte sie mit ihrem Motorrad weg und kam zu Fall. Zu einem Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern kam es hierbei nicht. Die 21-Jährige zog sich Schürfwunden zu, welche jedoch vor Ort durch Rettungskräfte versorgt werden konnten. Da das Motorrad nur einen geringen Schaden aufwies konnte sie ihre Fahrt im Anschluss fortsetzen.

Fahren unter Alkoholeinfluss
Genthin OT Schlagenthin, Kreisstraße 1202, 02.08.2025, 00:09 Uhr  
In der Nacht von Freitag auf Samstag führten die Beamten eine verdachtsunabhängige Kontrolle bei einem PKW Audi durch. Dieser kam den Beamten zuvor in der Ortslage Kleinwusterwitz entgegen und die Beamten entschieden sich dafür diesen Fahrer zu kontrollieren. Auf der Kreisstraße zwischen Kleinwusterwitz und Schlagenthin wurde schließlich die Kontrolle durchgeführt. Bei dem 48-jährigen Fahrzeugführer konnte währenddessen deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden und auf Nachfrage gab der Fahrer an zuvor zwei Bier getrunken zu haben. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab um 00:09 Uhr einen Wert von 0,66 Promille. Der nunmehr Betroffener einer Ordnungswidrigkeit wurde belehrt und im Revierkommissariat Genthin wurde ein beweissicherer Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 0,35 mg/l erreichte. Dieser Wert ist gleichzusetzen 0,7 Promille. Dem 48-Jährigen wurde die Weiterfahrt für die nächsten zwei Stunden untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet.

Fahren unter Drogeneinfluss
Genthin, Am Legefeld, 02.08.2025, 04:58 Uhr
In den frühen Morgenstunden des Sonnabends führten die Beamten eine Verkehrskontrolle bei einem PKW Saic in Genthin, Am Legefeld durch. Der Fahrzeugführer fiel zunächst wegen augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit auf, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Der 41-jährige Fahrzeugführer zeigte während der Kontrolle Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln, weshalb er diesbezüglich befragt wurde. Er gab an vor Jahren zuletzt Cannabis konsumiert zu haben. Aufgrund der Anzeichen wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser reagierte um 04:58 Uhr positiv auf THC, also Cannabis. Der 41-Jährige wurde nunmehr als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit belehrt und zur Durchführung einer Blutprobenentnahme in das Universitätsklinikum Brandenburg verbracht. Die Weiterfahrt wurde ihm für 24 Stunden untersagt.

Verkehrsunfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Vehlitz, Bundesstraße 246a, 02.08.2025, 15:53 Uhr
Die eingesetzten Beamten wurde zu einem Verkehrsunfall auf der B246a zwischen den Ortslagen Vehlitz und Wallwitz entsandt. Beteiligt waren zwei PKW, welche hinter einander fuhren. Vor ihnen befand sich ein Traktor, welcher ebenfalls die B246s in gleicher Richtung befuhr. Der 46-jährige Fahrzeugführer des hinteren PKW Renault entschloss sich bei freier Gegenfahrbahn den PKW Mercedes und Traktor vor ihm zu überholen. Als der 46-Jährige auf Höhe des PKW vor ihm fuhr und weiter überholte, scherte der 84-jährige Fahrzeugführer des PKW Mercedes ebenfalls aus, um den Traktor vor sich zu überholen. Es kam zum seitlichen Zusammenstoß der beiden PKW. Verletzt wurde hierbei niemand, an beiden PKW entstand Sachschaden und der Traktor bleib von dem Unfall unberührt. Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der 46-jährige Unfallbeteiligte seine Fahrerlaubnis nicht vorzeigen kann. Eine Recherche ergab, dass es zu einer unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis kam. Der 46-Jährige beteuerte einen Führerschein zu besitzen und gab an, diesem im Nachgang in der Dienststelle vorzeigen zu können. Da der 46-jährige in der Dienststelle erschien ohne die Fahrerlaubnis vorzeigen zu können wurde er als Beschuldigter belehrt und muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren verantworten.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Loburg, Markt, 02.08.2025, 19:50 Uhr
Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit stellten die Beamten in der Ortslage Loburg einen E-Scooter fest, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Aufgrund dessen wurde der Fahrer des E-Scooters angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Der 37-Jährige Fahrzeugführer wurde zur Sache belehrt und befragt. Der 37-Jährige gab an zu wissen, dass er eine Versicherung für den E-Scooter benötigt jedoch keinen Termin bei einer Versicherung zu bekommen. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung