Polizeimeldungen des Polizeireviers Jerichower Land
Berichtszeitraum vom 09.09.2025 bis 10.09.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage: "Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Cannabis" "Geschwindigkeitskontrolle vor Schule" "Verkehrsunfall auf Parkplatz – Hinweis der Polizei"
Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Cannabis
Burg, Bahnhofstraße, 09.09.2025, 23:30 Uhr
Am gestrigen Abend führten die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land stationäre Verkehrskontrollen durch. Im Zuge dessen wurde ein 35-jähriger Mann kontrolliert, welcher einen Führerschein eines sog. Drittstaates mit sich führte. Da der Beschuldigte jedoch seinen dauerhaften Wohnsitz schon mehr als ein Jahr in Deutschland hat, war die vorgezeigte Fahrerlaubnis demnach in Deutschland nicht mehr gültig. Im vorliegenden Fall hätte der Mann eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben müssen. Demzufolge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Zudem wehte den Beamten ein deutlicher Cannabisgeruch aus dem Fahrzeug entgegen. Der Beschuldigte gab daraufhin zu, dass er kürzlich Marihuana konsumiert habe. Ein freiwilliger Urinschnelltest ergab ein positives Ergebnis hinsichtlich des Konsums von Cannabis. Der Beschuldigte wurde in Folge in ein Krankenhaus zur Blutprobenentnahme verbracht. Die Weiterfahrt wurde entsprechend untersagt.
Geschwindigkeitskontrolle vor Schule
Genthin, Seminarstraße, 09.09.2025, 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Durch die Polizeibeamten des Revierkommissariats Genthin wurden am gestrigen Tage Geschwindigkeitsmessungen in der Seminarstraße in Genthin durchgeführt. Bei erlaubten 30 km/h wurden durch die Beamten innerhalb einer Stunde zwei Fahrzeugführer festgestellt, welche sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeit hielten. Der höchste vorwerfbare Wert lag bei 45 km/h.
Verkehrsunfall auf Parkplatz – Hinweis der Polizei
Burg, Kesselstraße, 09.09.2025, 12:45 Uhr
Nahezu tagtäglich ereignen sich im Jerichower Land einfache Verkehrsunfälle mit Sachschäden. So hat sich gestern auf dem Parkplatz in der Kesselstraße in Burg ein ebensolcher ereignet. Der Unfallverursacher war beim Ausparken unachtsam und stieß gegen ein parkendes Fahrzeug. Dadurch entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Im vorliegenden Sachverhalt hat sich der Unfallverursacher korrekt verhalten und die Polizei alarmiert, sodass die Verkehrsunfallaufnahme vor Ort erfolgen konnte.
In den vergangenen Wochen musste jedoch mehrfach festgestellt werden, dass sich nicht alle Fahrer nach einem verursachten Unfall auch bei der Polizei melden. In diesen Fällen wird ein sog. „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ eingeleitet. Dies stellt eine Straftat dar, welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Diese Handlung ist demnach kein Kavaliersdelikt.
Sollte der Halter des beteiligten Fahrzeugs nicht vor Ort sein, nehmen Sie bitte Kontakt zur Polizei auf und teilen mit, dass Sie einen Unfall verursacht haben. Das bloße Hinterlassen eines handgeschriebenen Zettels reicht indes nicht aus.
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