Polizeimeldungen des Polizeireviers Jerichower Land
Berichtszeitraum vom 24.09.2025 bis 25.09.2025
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "E-Scooter ohne Pflichtversicherung" "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Spiegel abgefahren" "Präventionsmaßnahme mit Grundschülern – praktischer Busunterricht"
E-Scooter ohne Pflichtversicherung
Burg, Am Ring, 24.09.2025, 19:45 Uhr
Am gestrigen Abend bestreiften die eingesetzten Beamten des Polizeireviers Jerichower Land das Stadtgebiet Burg. Im Zuge dessen fiel den Beamten ein E-Scooter mit Sitzvorrichtung ins Auge. Der Fahrzeugführer und das Fahrzeug wurden einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Beschuldigte gab im Rahmen der Befragung an, dass er keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Ein Ermittlungsverfahren bezüglich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde entsprechend eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde zudem untersagt.
Hinweis der Polizei
In der jüngeren Vergangenheit hat das Polizeirevier Jerichower Land immer häufiger über polizeiliche Feststellungen von E-Scootern ohne gültige Haftpflichtversicherung berichtet. Egal ob es sich um einen E-Scooter mit Sitzvorrichtung oder ohne handelt, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr nur mit gültiger Pflichtversicherung geführt werden dürfen. Zuwiderhandlungen stellen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Zudem gelten z.B. folgende wichtige Regelungen:
- gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer, d.h. auch, dass für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit eine Grenze von 0,0 ‰ gilt
- das Mindestalter für das Führen im öffentlichen Verkehrsraum liegt bei 14 Jahren
- ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich
- man darf nicht mit zwei oder noch mehr Personen auf dem E-Scooter fahren, diese Fahrzeuge sind nur für eine Person zugelassen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Spiegel abgefahren
Burg, Wilhelm-Kuhr-Straße, 23.09.2025, 22:00 Uhr bis 24.09.2025, 08:00 Uhr
Durch die Anzeige eines Fahrzeughalters im Polizeirevier Jerichower Land wurde bekannt, dass es in der o.g. Zeit zu einem Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kam. Das geschädigte Fahrzeug, ein schwarzer Volkswagen Golf Kombi, parkte am Fahrbahnrand und gemäß der vorliegenden Unfallspuren ist davon auszugehen, dass ein anderes Fahrzeug mit dem Spiegel das parkenden Fahrzeugs kollidiert ist. Die unbekannte unfallverursachende Person hat sich bislang weder bei der Polizei noch bei dem Fahrzeughalter gemeldet.
Zeugen, die Hinweise zu Tatverdächtigen oder dem Unfallhergang geben können bzw. andere sachdienliche Informationen haben, werden gebeten, Kontakt mit der Polizei im Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921/920-0 oder per E-Mail (levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de) aufzunehmen.
Präventionsmaßnahme mit Grundschülern – praktischer Busunterricht
Gommern, Am Weinberg, 24.09.2025, 07:30 Uhr bis 24.09.2025, 12:00 Uhr
In Zusammenarbeit zwischen den Regionalbereichsbeamten der Einheitsgemeinde Gommern, Mitarbeitern der Grundschule und der Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land mbH fand am gestrigen Tage ein sog. praktischer Busunterricht statt. Hierbei wurde mit den Kindern der ersten Klasse der Grundschule „Am Weinberg“ das Verhalten im Wartebereich der Bushaltestelle, aber auch im Bus sowie das Ein- und Aussteigen geübt. Auch das achtsame Überqueren der Fahrbahn im Bereich der Haltestelle war Teil des Unterrichts. Insgesamt nahmen 98 Kinder mit großem Interesse und Spaß an der Präventionsmaßnahme teil.
Ein großer Dank gilt hierbei der NJL, welche die Schulbusse und das dazugehörige Fahrpersonal für derartige Unterrichtsstunden zur Verfügung stellen.

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de