Polizeimeldung: 309/2025
Burg, den 26.11.2025

Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land

Berichtszeitraum 25.11.-26.11.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Eigentümer gesucht" "Falsche Verdächtigung fliegt auf" "Hakenkreuz-Sticker auf Handyhülle"

Eigentümer gesucht

Gommern, Am Rohrteich, Januar 2025

Den Regionalbereichsbeamten der Einheitsgemeinde Gommern wurden am gestrigen Tage zwei Fahrräder übergeben. Diese standen in einem Mehrfamilienhaus in Gommern, Am Rohrteich und konnten keinem der dortigen Hausbewohner zugeordnet werden. Man geht davon aus, dass diese Fahrräder im Januar 2025 dort abgestellt wurden.


Personen die ihr Eigentum wiedererkennen, können sich unter der Telefonnummer: 039200/72215 bzw. 039200/72216 melden und unter Vorlage eines geeigneten Eigentumsnachweises den Gegenstand zurückerhalten. Das Polizeirevier Jerichower Land bittet indes auch um Mitteilung unter der o.g. Telefonnummer, sollten Sie kein Eigentümer sein, jedoch Hinweise zu den Fahrrädern haben.

 

Falsche Verdächtigung fliegt auf

Möser OT Körbelitz, 25.11.2025, 16:15 Uhr

Im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme teilte ein 28-jähriger Mann den eingesetzten Beamten des Polizeireviers Jerichower Land mit, dass er kurz zuvor telefonisch von seiner Ex-Freundin massiv bedroht wurde. Die Beamten nahmen die Anzeige entsprechend entgegen. Nur wenige Minuten später flog die falsche Verdächtigung jedoch schon auf, da andere Polizeibeamte zur angegebenen Zeit im Gespräch mit der angeblichen Täterin befindlich waren und diese nachweislich zur entsprechenden Zeit nicht telefonierte. Gegen den Mann wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Falscher Verdächtigung eingeleitet.

Es handelt sich hierbei um kein Kavaliersdelikt. Gemäß Strafgesetzbuch wird die Falsche Verdächtigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

Hakenkreuz-Sticker auf Handyhülle

Landkreis Jerichower Land, November 2025

Im Rahmen einer Präventionsveranstaltung an einer Schule im Landkreis Jerichower Land wurde durch eine Regionalbereichsbeamtin festgestellt, dass ein schulpflichtiges Kind der Veranstaltung nicht folgt und lieber mit dem Handy spielt. Bei genauerer Betrachtung des Smartphones fiel der Beamtin daraufhin auf, dass auf der Handyhülle ein Sticker mit einem Hakenkreuz klebte. Dies ist strafbar, da es sich hierbei um das „Verwenden verfassungswidriger Organisationen“ handelt. Derartige Sticker sind verboten und haben insbesondere in Schulgebäuden nichts verloren.

Kinder sind sich mitunter nicht über die Tragweite ihres Handelns bewusst, jedoch kann ein derartiges Verhalten entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall betrifft es ein sogenanntes tatverdächtiges Kind. Dennoch wird durch die Kriminalpolizei ermittelt und das Kind im Beisein der Erziehungsberechtigten durch die Polizei befragt. Die Staatsanwaltschaft erhält zudem eine abschließende Mitteilung.

Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

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