Polizeimeldung: 334/2025
Burg, den 23.12.2025

Polizeimeldung Polizeirevier Jerichower Land

Berichtszeitraum 22.12.-23.12.2025

Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Ladendieb beißt Polizisten" "Fahrzeug ohne Pflichtversicherung" "Rentnerin durch Taschendiebe bestohlen"

Ladendieb beißt Polizisten

Burg, Magdeburger Chaussee, 22.12.2025, 21:00 Uhr

Am gestrigen Abend wurden die Polizeibeamten des Polizeireviers Jerichower Land zu einem Sachverhalt in einen Supermarkt in der Magdeburger Chaussee in Burg gerufen. Die Mitarbeiter des Marktes stellten hierbei fest, dass der 42-jährige Beschuldigte sich zuvor eine Packung Würstchen und zwei Gurken in die innere Jackentasche steckte und anschließend den Markt, ohne die Ware zu bezahlen, verlassen wollte. Die Mitarbeiter sprachen den Mann an und forderten ihn zur Herausgabe der Waren auf. Dieser Aufforderung kam er zwar nach, verweigerte jedoch jegliche Auskunft zu seiner Person. Demnach musste die Polizei alarmiert werden. Die Beamten konnten in Folge die Identität feststellen. Hier wurde bekannt, dass bereits ein Hausverbot gegen die Person vorlag. Demnach wurde der Beschuldigte gebeten den Supermarkt zu verlassen und wurde durch die Polizei hinausbegleitet. Dies missfiel dem Beschuldigten und er wehrte sich in Folge gegen die Durchsetzung des Hausverbots, bedrohte die Polizeibeamten und schlug unvermittelt in Richtung der Polizisten. Es kam zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wobei ein Polizist leicht verletzt wurde, weil der 42-Jährige ihm in die Hand und den Oberschenkel biss. Der Polizeibeamte konnte seinen Dienst im Anschluss fortsetzen.

Gegen den Mann wurden nun wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Fahrzeug ohne Pflichtversicherung

Burg, Stadtgebiet, 22.12.2025 und 23.12.2025

Im Rahmen der Streifentätigkeit am 22.12.2025 fiel den Beamten ein parkender Volkswagen auf, welcher durch die Polizisten mittels polizeilicher Informationssysteme abgeprüft wurde. Dadurch wurde bekannt, dass für dieses Fahrzeug keine gültige Pflichtversicherung vorlag. Ein Ermittlungsverfahren wurde entsprechend eingeleitet. Am heutigen Tage befuhren die Beamten wieder die Ortslage Burg und stellten das Fahrzeug erneut fest, dieses Mal jedoch an einer anderen Stelle.

Ein Fahrzeug ohne Pflichtversicherung im öffentlichen Raum zu bewegen oder abzustellen, stellt gemäß Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat dar. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

 

Rentnerin durch Taschendiebe bestohlen

Möckern, Buchtweg, 20.12.2025, 17:00 Uhr

Eine 85-jährige Rentnerin erstattete am gestrigen Tage in Möckern, bei den dortigen Regionalbereichsbeamten, eine Anzeige wegen Diebstahl. Die Geschädigte war zu Fuß und mit Rollator auf dem Weg nach Hause. Ihre mit Reißverschluss verschlossene Handtasche hing an am Griff des Rollators. Plötzlich tauchte ein vermeintlich freundliches Paar auf und verstrickte die Geschädigte in ein Gespräch. Die Unterhaltung dauerte nur wenige Momente und die der tatverdächtige Mann und die tatverdächtige Frau entfernten sich vom Ereignisort. Als die 85-Jährige zu Hause ankam stellte sie erschrocken fest, dass der Reißverschluss ihrer Handtasche geöffnet war und das Portemonnaie fehlte. Man geht nunmehr davon aus, dass die Frau durch das Paar bestohlen wurde. Der Rentnerin ist dadurch ein Schaden im unteren dreistelligen Bereich entstanden. Eine aussagekräftige Personenbeschreibung konnte leider nicht mitgeteilt werden.

 

Bei dieser Art der Tatbegehung agieren zumeist zwei Personen. Eine Person verwickelt das Gegenüber in ein Gespräch oder übergibt ein Schriftstück bzw. zeigt eine Spendenliste o.ä. vor. Das Zeil ist hierbei die Ablenkung des Gegenübers, sodass die zweite Person den Taschendiebstahl vollziehen kann.

Die Polizei rät:

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